Stefan Brink ist der oberste Datenschützer des Landes. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Kennzeichen Ansteckungsgefahr wollen Oliver Hildenbrand (Grüne) und die Aidshilfe aus der polizeilichen Datenbank gelöscht sehen. Der Datenschutzbeauftragte achtet auf die Regeln.

Stuttgart - Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz Stefan Brink hat ein Auge auf die Polizeiregister. Dort werden Menschen, die mit HIV oder Hepatitis B oder C infiziert sind, als ansteckend gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung in den Datenbanken betrachtet der grüne Landtagsabgeordnete Oliver Hildenbrand als stigmatisierend und fordert deren Abschaffung.

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Brink antwortet auf Anfrage, Gesundheitsdaten dürften nur registriert werden, wenn dies zur Aufgabenerfüllung unbedingt nötig sei. Die Polizei dürfe personenbezogene Hinweise ergänzen, „wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder zur Eigensicherung der Beamten erforderlich sei“. Der Gesetzgeber habe „eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen Hinweis zur Ansteckungsgefahr eines Betroffenen geschaffen“.

Keine Hinweise auf die Art der Infektion

Wichtig ist dem Datenschützer, dass der Vermerk nur allgemein auf Ansteckungsgefahr hinweise. Er enthalte keine Informationen über die Art der Infektion und müsse gelöscht werden, „wenn die Voraussetzungen für die Vergabe entfallen sind“.

Tatsächlich diene der personengebundene Hinweis zur Eigensicherung, sodass im Notfall die Beamtinnen oder Beamten, nach einem intensiven Kontakt mit Personen bei denen eine nachgewiesene Ansteckungsgefahr bestehe, noch rechtzeitig mit einer Postexpositionsprophylaxe versorgt werden können, erklärt Brinkmann.

Der Grünenpolitiker Hildenbrand bezweifelt, dass der Hinweis bei HIV-Infizierten nötig ist. Die Ansteckungsgefahr sei extrem gering. Daher fordert er den Verzicht auf den Vermerk.

Kein Zugriff für Gemeindevollzugsdienst

Der Landesdatenschutzbeauftragte Brink äußert keine direkten Bedenken, er betont auch, dass für solche Daten hohe Anforderungen gelten. Ein Gemeindevollzugsdienst beispielsweise habe keinen Zugriff auf diese Informationen.

Brink erklärte gegenüber unserer Zeitung: „Wir werden auch in Zukunft genau hinsehen, dass die Regeln hier eingehalten werden. Wir stehen zudem in regelmäßigem Austausch mit der Polizei, wo solche Fragen erörtert werden.“