Shoppen und impfen im Milaneo. Foto: imago images/Arnulf Hettrich/Arnulf Hettrich via www.imago-images.de

Vom heutigen Mittwoch an gilt die Alarmstufe II. Eine regionale Impfpflicht lehnt Ministerpräsident Kretschmann ab.

Stuttgart - Von diesem Mittwoch an soll in Baden-Württemberg eine weitere, verschärfte Corona-Alarmstufe gelten. Das Kabinett hat die Coronaverordnung des Landes am Dienstagabend entsprechend geändert. „Die steigende Zahl von Intensivpatienten erfordert Maßnahmen über den Bund-Länder-Beschluss hinaus“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Das Land werde „die Coronaregeln deutlich nachschärfen“. Er sieht das Land vor einer Situation, „die es bisher in der Pandemie noch nicht gegeben hat“. Vom Klinikpersonal seien viele am Ende ihrer Kräfte. Auch aus den Arztpraxen seien ihm erste Überlastungsprobleme berichtet worden.

Zutritt nur für Geimpfte und Genesene

Neu ist in Baden-Württemberg von diesem Mittwoch an eine vierte Stufe, die Alarmstufe II, die nun gelten soll. Sie sieht in der Regel die Vorgaben 2 G oder 2 G plus vor, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene (2 G), zum Teil mit negativem Antigen- oder PCR-Test (2 G plus). Geimpfte müssen nun einen Test vorzeigen, wenn sie auf Weihnachtsmärkte wollen, ins Theater, in die Oper, ins Kino oder ins Konzert. In Bars, Clubs und Discos müssen Geimpfte und Genesene ebenfalls einen gültigen Test vorweisen – hier gelten auch keine Ausnahmen für Schüler unter 18. Auch bei Volksfesten, Stadtführungen, Vereinsfeiern sowie Sportveranstaltungen reicht es nicht, geimpft oder genesen zu sein. In Stadt- und Landkreisen mit Inzidenzen von mehr als 500 müssen Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene zudem mit Ausgangssperren zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens rechnen, erklärte Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).

Nur ein Weg aus dem Dilemma: die Impfpflicht

Gegenwärtig liegen laut Lucha 507 Menschen auf den Intensivstationen im Land. Er geht davon aus dass die Zahlen weiter steigen, „wir werden das Plateau vor Weihnachten erreichen“. Die Einschränkungen seien immer nur Reaktionen auf das Infektionsgeschehen, betonte Ministerpräsident Kretschmann. Es gebe nur einen Weg aus dem Dilemma, die Impfpflicht.

Er hatte sich zusammen mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen und warb erneut für eine „ausführliche und öffentliche Auseinandersetzung“ mit dem Thema. Er betonte, eine Impfpflicht sei „absolute Ultima Ratio, deshalb schrecken alle davor zurück“. Aber: „Wir werden mit bisherigen Maßnahmen der Dinge nicht Herr“, so Kretschmann. Im Infektionsschutzgesetz ist von einer regionalen Impfpflicht die Rede. Könnte das Land also ohne den Bund eine Impfpflicht beschließen? Dazu sagte Kretschmann: „Eine regionale Impfpflicht ist juristisch umstritten, politisch ist sie undenkbar. Den Weg sollten wir bei einer so gravierenden Frage sicher nicht gehen.“

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