Die Yoga-Studios bleiben geschlossen. (Symbolbild) Foto: picture-alliance/ dpa

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zuletzt sechs ähnliche Klagen gegen die Corona-Verordnung abgeschmettert hat, hat ein Stuttgarter seinen Eilantrag zur Wiedereröffnung seines Yoga-Studios auf Eis gelegt.

Stuttgart - Der Stuttgarter Yoga-Lehrer Ralf Rossnagel war am Montag, 2. November, forsch als einziger seiner Profession mit einem Eilantrag gegen die neue Corona-Verordnung des Landes ans Verwaltungsgericht Stuttgart vorgeprescht. Sein Ziel war es, das Yoga- und Pilatesstudio Mattengold in Stuttgart-Wangen per Eilentscheid weiter betreiben zu dürfen.

Aktuell keine Chance am VGH

„Doch drei Tage nachdem wir den Antrag abgegeben hatten, erreichte uns die Information, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart gar nicht zuständig ist und der Antrag an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim weitergeleitet werden muss“, sagt Rossnagel. Doch am VGH bestehe Anwaltspflicht. Hinzu kam die Entwicklung, dass der VGH zuletzt sechs Eilanträge in ähnlicher Form abgelehnt hat. Rossnagel sah daher fast keine realistische Chance, mit seinem Antrag durchzukommen: „Zwar hatte der VGH anerkannt, dass es sich um erhebliche Grundrechtseingriffe und auch eine fehlende Gleichbehandlung handelt, dennoch wurde dies als nachrangig gegenüber dem bezweckten Gesundheitsschutz angesehen. Zudem hieß es, es gebe ja eine erhebliche staatliche Entschädigung.“

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Der Yoga-Lehrer hat sich daher dazu entschieden, sich in Geduld zu üben. „Aber wenn der Teil-Lockdown verlängert wird, wovon ich ausgehe, öffnet sich die Tür erneut einen Spalt. Dann werden wir unseren Eilantrag am VGH einreichen.“