Am Nachmittag soll das Treffen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel stattfinden. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Noch gibt es keine Einigkeit bei den Länder-Beratungen über die Maßnahmen gegen die sich zuspitzende Corona-Lage. Wo die umstrittenen Punkte liegen und was die Beschlussvorlage vorsieht.

Berlin - Bei den Länder-Beratungen über Maßnahmen gegen die dramatische Corona-Entwicklung gibt es in wichtigen Punkten kurz vor dem am Nachmittag geplanten Treffen mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) noch keine Einigkeit. So ist weiterhin unklar, ab welcher Hospitalisierungsrate es Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte oder etwa auch Testpflichten für Geimpfte und Genesene (2G plus) geben soll. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorliegenden Beschlussvorschlag hervor, der nach Beratungen der Staatskanzleichefs vom Mittwochabend in der Nacht von Nordrhein-Westfalen an die anderen Länder verschickt worden war. NRW ist aktuell Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz.

An den Beratungen am Mittwochabend hatte auch der amtierende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) teilgenommen. Grundsätzlich gilt, dass es sich auch bei dem nun vorliegenden Beschlussentwurf lediglich um eine Diskussionsgrundlage handelt. Eine endgültige Einigung gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz mit Merkel erst ganz am Schluss. Am Donnerstag war offen, wie lange die am frühen Nachmittag beginnenden Beratungen dauern würden.

Die umstrittenen Punkte sind in dem Entwurf wie üblich in Klammern gesetzt. Das Papier sollte am Donnerstagvormittag zunächst unter den Ländergruppen mit SPD-Führung auf der einen (A-Seite) und den Ländern unter Unionsführung (B-Seite) weiter getrennt beraten werden. Zu den B-Ländern gehört auch Baden-Württemberg, dessen Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Grünen angehört. Gegen 10.30 Uhr sollten die Ministerpräsidenten in großer Runde weiter beraten. Das gemeinsame Treffen mit Merkel sollte um 13.00 Uhr als Videokonferenz beginnen.

Soll die epidemische Lage verlängert werden?

Unklar war weiterhin auch, wie es mit der von der Unionsseite geforderten Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weitergeht. Im Bundestag stellte die Unionsfraktion einen Antrag zur Verlängerung, dem aber wenig Chancen auf Erfolg gegeben wurden. Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sind dagegen.

Auch in dem Papier für die Beratungen der Ministerpräsidenten mit Merkel ist dieser Punkt mit Klammern versehen. In dem nicht geeinten Punkt 19 des Papiers heißt es, die Anwendung wichtiger, im Infektionsschutzgesetz aufgeführter Maßnahmen setze die Feststellung des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite voraus. Dabei dürfte es sich um die Haltung der unionsgeführten Länder handeln.

Die bisher vom Bundestag festgestellte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ läuft zum 25. November aus. SPD, Grüne und FDP wollen stattdessen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für Auflagen vor Ort schaffen. Der Bundestag wollte darüber am Vormittag abschließend beraten. Am Freitag muss darüber auch noch der Bundesrat entscheiden. Aus diesem Grund kommt den Bund-Länder-Beratungen mit Merkel eine große Bedeutung zu.

Es geht um kostenlose Bürgertests, Impfzentren und Altenheime

Laut der Beschlussvorlage werden alle bisher Ungeimpften aufgerufen, sich impfen zu lassen. Der Bund solle zusagen, Impfzentren und andere organisierte Impfmöglichkeiten bis 30. April weiter zu unterstützen. In Alten- und Pflegeheimen sollen Mitarbeiter und Besucher täglich einen negativen Test vorweisen müssen, auch ein Eigentest soll demnach möglich sein. Zudem werden in dem Entwurf 3G-Regeln am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen als notwendig erachtet. Bürgertests sollten kostenlos bleiben, der Bund dafür die Kosten tragen. Für Unternehmen solle die Überbrückungshilfe III Plus über den Jahreswechsel hinaus bis 31. März 2022 verlängert werden.