Abschiebung ohne Wiederkehr (Symbolbild)? Der Petitionsausschuss des Landtags wollte es im Fall des Unterensinger Hausmeister Sieka Sielca anders, das Regierungspräsidium macht einen Strich durch die humanitäre Rechnung. Foto: dpa/Michael Kappeler

Die verweigerte Rückkehr des abgeschobenen Unterensingen Hausmeisters Sieka Sielca ist entweder Migrationsverhinderung in vorauseilendem AfD-Gehorsam – oder ein realsatirischer Beitrag zum Kafka-Jahr.

Der Unterensinger Bürgermeister Sieghart Friz hat den entscheidenden Punkt benannt: Warum gibt es ein Petitionsrecht, wenn eh nur der Buchstabe des Gesetzes gilt? Dass das Regierungspräsidium im Fall Sieka Sielca dem Buchstaben des Gesetzes streng folgt, steht außer Frage. Ebenso außer Frage steht, dass die feudale Tradition der „Gnade vor Recht“ auch im demokratischen System ihren Platz hat: als Mittel gegen unverhältnismäßige Härten im Einzelfall, die kein noch so präziser Gesetzestext verhindern kann. Dass eine Behörde nach einem Petitionsverfahren die vom zuständigen parlamentarischen Gremium getroffene Vereinbarung formaljuristisch aushebeln kann, ist schlicht undemokratisch. Selbstverständlich ging es den Parlamentariern um Sielcas Wiedereinreise. Nun mit Formulierungspedanterie hereinzugrätschen, einen Keil zwischen Absicht und Wortlaut des Petitionsbeschlusses zu treiben, dessen Ziel hinter jeden erreichbaren Horizont zu verbannen: Das ist entweder pauschale Migrationsverhinderung in vorauseilendem AfD-Gehorsam – oder ein realsatirischer Beitrag zum Kafka-Jahr.