Zwar bezahlt der Kreis jetzt weniger für die Verbrennung des Mülls im Göppinger Müllheizkraftwerk, doch für die Gebührenzahler hat sich nichts geändert. Foto: Giacinto Carlucci

Die Bring-or-pay-Verpflichtung ist weggefallen, die dem Betreiber des Göppinger Müllofens eine bezahlte Garantiemenge sicherte. Die Gebührenbescheide haben sich aber nicht geändert.

Es war ein jahrelanges Ärgernis, sowohl für die Gebührenzahler als auch für die Kritiker des Vertrags zwischen Landkreis und dem Betreiber des Müllheizkraftwerks (MHKW), EEW: die sogenannte Bring-or-pay-Verpflichtung, die besagt, dass der Kreis eine Garantiemenge angelieferten Mülls bezahlen muss, auch wenn die tatsächliche Müllmenge darunter liegt. Und das tat sie auch: In den vergangenen Jahren – für 2025 liegen die Zahlen noch nicht vor – bewegte sich die Haus- und Sperrmüllmenge im Landkreis bei 30 000 Tonnen, bezahlt werden mussten jedoch 40 000. Diese Verpflichtung ist jetzt zum Jahreswechsel entfallen, das ist so im Vertrag festgeschrieben.

 

„Vertragliche Verbesserungen führen daher nicht zu einer unmittelbaren Gebührensenkung.“

Clarissa Weber, Pressesprecherin Landratsamt

Das bestätigt die Sprecherin des Landratsamts, Clarissa Weber: „Mit dem Inkrafttreten der vertraglichen Änderungen aus dem 5. Änderungsvertrag mit der EEW ergeben sich für den Landkreis Göppingen ab 2026 tatsächlich finanzielle Vorteile. Dies betrifft beispielsweise den Wegfall der sogenannten Bring-or-pay-Verpflichtung und ein reduziertes Entsorgungsentgelt.“ Also sparen die Gebührenzahler jetzt viel Geld? Das wiederum bestätigt Weber nicht, sie drückt sich so aus: „Die Auswirkungen dieser Effekte sind zeitlich und gebührenrechtlich differenziert zu betrachten.“

Ab 2026 kein Mengenrisiko mehr für den Landkreis

Zwar wirke sich der Wegfall der Bring-or-pay-Verpflichtung schon ab diesem Jahr aus: „Damit trägt der Landkreis ab 2026 kein Mengenrisiko mehr. Es wird nur noch die tatsächlich beim MHKW angelieferte Abfallmenge gezahlt.“ Und die Auswirkungen dieser Ersparnis seien bereits in den aktuellen Müllgebühren berücksichtigt. Weber erklärt es so: „Der Kreistag hat im Jahr 2024 eine zweijährige Abfallgebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. In dieser Kalkulation wurden die finanziellen Vorteile aus dem 5. Änderungsvertrag mit der EEW, insbesondere der Wegfall der Bring-or-pay-Verpflichtung sowie das ab 2026 reduzierte Entsorgungsentgelt, prognostisch eingerechnet.“

Obwohl die Verbrennung von nur auf dem Papier vorhandenen 10 000 Tonnen Müll jetzt nicht mehr bezahlt werden muss, verpufft dieser Effekt – zumindest merken die Gebührenzahler nicht unmittelbar etwas: „Aufgrund der zweijährigen Gebührenkalkulation hat sich die Höhe der Müllgebühren mit dem aktuellen Gebührenbescheid nicht verändert“, sagt Weber.

Finanzielle Entlastung durch Kostensteigerung aufgebraucht

Eine konkrete Ersparnis pro Haushalt lässt sich aus Sicht des Landratsamts gar nicht beziffern. Zwar führe die neue Situation „zu einer spürbaren finanziellen Entlastung“ – diese Vorteile würden jedoch durch allgemeine Kostensteigerungen in der Abfallwirtschaft sowie durch den im Jahr 2026 wegfallenden Effekt aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen weitgehend aufgebraucht. „Die vertraglichen Verbesserungen führen daher nicht zu einer unmittelbaren Gebührensenkung“, bedauert die Pressesprecherin, „sondern wirken vor allem stabilisierend und verhindern einen ansonsten notwendigen Anstieg der Müllgebühren.“ Mit seinen Abfallgebühren liege der Landkreis Göppingen für einen Referenzhaushalt „bekanntermaßen weit unter dem Landesdurchschnitt“.

Die vertraglichen Vorteile wirken laut Weber aber ab dem Jahr 2026 fort und würden auch in den Folgejahren weiter berücksichtigt. Die erwarteten Entlastungen für 2026 seien bereits bei der Festsetzung der Gebühren für 2025 und 2026 berücksichtigt worden. „Eine zeitlich versetzte Weitergabe an die Gebührenzahler erfolgt daher nicht.“ Klar ist nur: Im Jahr 2027 werden sich die Müllgebühren wieder verändern. Darüber wird aber erst gegen Jahresende entschieden: „Für die kommende Gebührenkalkulation steht die Beschlussfassung des Kreistags im vierten Quartal 2026 an“, kündigt Weber an.

Der Kreis bewegt sich bei Müllgebühren im Mittelfeld

Vergleich
Im Kreis Göppingen bezahlt ein Vier-Personen-Haushalt 172 Euro Müllgebühren, bei zehn Leerungen einer 60-Liter-Tonne. Im Land gibt es eine große Bandbreite, anderswo werden zwischen 114 und über 400 Euro fällig. In 26 der 45 Stadt- und Landkreise ist die Müllabfuhr in der Regel teurer als im Kreis Göppingen.

Ausreißer
Spitzenreiter im Land ist der Kreis Rottweil: Hier bewegt sich der Betrag für eine vierköpfige Familie inklusive Leerung der Biotonne zwischen 267 und 414 Euro. Doch es geht günstiger: So zahlt ein vierköpfiger Haushalt im Kreis Biberach lediglich 114 und in Esslingen 117 Euro, in Ravensburg sind es 139 Euro, in der Stadt Heidelberg zwischen 124 und 136 Euro.