Bei Verspätungen aufgrund von außergewöhnlichen Naturereignissen (wie im Foto im Ahrtal), bekommen Fahrgäste der Bahn zukünftig kein Geld mehr zurück. (Archivbild) Foto: IMAGO/Zoonar/IMAGO/Zoonar.com/Stefan Ziese

Eine neue EU-Verordnung verschlechtert die Rechte von Fahrgästen der Bahn: Zukünftig gibt es nicht mehr alle Verspätungen Geld zurück, die eine Stunde oder länger dauern.

Bei Ausfällen und -verspätungen im Zugverkehr müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände daran Schuld sind. Das steht in der neuen EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“. Sie ist am Mittwoch in Kraft getreten.

Zuvor konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer Stunde ein Viertel und ab zwei Stunden die Hälfte des Ticketpreises zurückverlangen. Mit der neuen Verordnung gibt es ab sofort Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch nicht mehr gültig ist. So werde künftig bei Kabeldiebstählen, Notfällen im Zug oder Personen im Gleis nicht mehr entschädigt, sagte DB-Marketing-Vorständin Stefanie Berk kürzlich.

Maximal drei Nächte im Hotel bezahlt

„Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen“, sagte Berk. Bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 wolle man auch künftig kulante Regelungen treffen.

Auch andere Änderungen treten in Kraft: Sind außergewöhnliche Umstände die Ursache für die Zugausfälle, kann das Bahnunternehmen künftig die Unterbringung im Hotel auf höchstens drei Nächte begrenzen, heißt es im Artikel 20 der Verordnung.

Des Weiteren können Bahnreisende bei einer absehbaren Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um Entschädigungen gültig zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden statt wie bisher innerhalb eines Jahres.