Das Weinstädter Rathaus sieht im Haushaltsrecht das „Königsrecht des Gemeinderates“ – und das bleibt auch so. Foto: Pascal Thiel

Der Gemeinderat Weinstadt lehnt es ab, dass Einwohner sich – ähnlich wie in Stuttgart – künftig am Haushaltsplan beteiligen können. In Waiblingen und Schorndorf sieht das anders aus.

Weinstadt - Die Grüne Offene Liste hat im Gemeinderat Weinstadt einen Vorstoß für mehr direkte Bürgerbeteiligung gewagt. Das Ziel: die Stadtverwaltung soll ein Konzept erarbeiten, damit die Weinstädter an der Etatplanung für das kommende Jahr mitwirken können. Als Vorbilder dienten unter anderem Stuttgart und Freiburg. Bei den anderen Gemeinderatsfraktionen und der Stadtverwaltung stieß der Antrag aber auf klare Ablehnung.

So sei das Haushaltsrecht „ein Königsrecht des Gemeinderates“, der als gewählte Bürgervertretung in „gängiger Praxis“ im Dialog mit den Einwohnern deren Wünsche aufnehmen und gegebenenfalls in Anträge aufnehme. Die Komplexität des Haushaltsplans sei ohne Vorkenntnisse nur schwer zu verstehen, schreibt die Verwaltung. Zudem hält man das Aufstellungsverfahren des Haushaltsplans für zu abstrakt. Bürger sprächen indes vor allem auf Themen an, die „konkret vorstellbar und greifbar“ seien. Ergo würde man damit „vermutlich nur einen sehr kleinen Kreis kommunalpolitisch und kommunalrechtlich vorgebildeter Bürger erreichen“. „Dadurch besteht auch eine gewisse Gefahr, dass das Instrumentarium hauptsächlich für die Formulierung von Partikularinteressen genutzt wird.“

In Waiblingen beteiligen sich immer mehr Bürger an der Haushaltsplanung

Zudem befürchtet man, dass viele der Bürgeranträge aus finanziellen Gründen abgelehnt werden müssen, was zu Frustration führen könnte. Des Weiteren beruft man sich darauf, dass eine früher bestehende Möglichkeit der Einflussnahme von Bürgern auf kommunale Haushaltsplanungen von der Landesregierung 2005 abgeschafft wurde, weil kaum Gebrauch davon gemacht wurde. Nach dieser waren Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Etatplanentwürfe auszulegen und eventuelle Einwendungen von Bürgern dagegen zu bearbeiten.

In Waiblingen indes hat man an ebendieser Regelung nicht nur festgehalten, sondern sie 2013 auch noch ausgebaut. So räumte man auf Antrag der Ali-Fraktion Bürgern ein Rederecht im Gemeinderat zu ihren Anträgen ein. Hat es sich das bewährt? „Ja, die Bürger haben die Möglichkeit, noch aktiver am Haushaltsplanverfahren mitzuwirken“, antwortet Rainer Hähnle, der Leiter des Fachbereichs Finanzen im Waiblinger Rathaus. „Der Zuspruch ist steigend.“ So seien im vorigen Jahr für den Haushalt des laufenden Jahres 15 Bürgeranträge oder Einwendungen eingegangen. In vorangegangenen Jahren waren es sieben. So habe man zwar keinen Bürgerhaushalt nach Stuttgarter Vorbild, aber die Waiblinger bekämen dennoch die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, worauf man sie öffentlich hinweise.

Backnang, Fellbach und Winnenden planen keine Einführung

Auch Schorndorf nimmt sich der Anträge von Bürgern an – wenngleich es weder ein „bewusst gewolltes Verfahren“ gebe noch Aufrufe für Bürger-Haushaltsanträge, wie Sonja Schnaberich-Lang erklärt, die stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Kommunales. Dies sei bislang auch noch nicht zur Debatte gestanden. Trotzdem bestehe für Bürger die Möglichkeit, Anträge zum Haushaltsentwurf zu stellen. In den vergangenen 20 Jahren habe vor allem ein Bürger dies für Anträge genutzt. Darüber hinaus würden oft Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda diese Möglichkeit wahrnehmen, etwa zum Thema Radwegenetz. „Die Stadtverwaltung weist solche Bürger-Anträge nicht zurück, sondern sortiert sie thematisch in die Haushaltsanträge der Fraktionen ein und versieht sie mit einer Stellungnahme.“

In Backnang, Fellbach und Winnenden können Bürger keine Haushaltsanträge stellen. „Bis jetzt stand eine Einführung auch nie zur Debatte“, sagt die Winnender Pressesprecherin Emely Rehberger. Gleiches teilt dazu ihre Fellbacher Kollegin Sabine Laartz mit. Der Backnanger Gemeinderat hat sich mit dieser Möglichkeit der Bürgerbeteiligung zwar bereits beschäftigt, sich aber ebenso wie Weinstadt dagegen entschieden.

In Gerlingen wurde der Bürgerhaushalt wieder abgeschafft

Die Gründe hierfür erläutert Ralf Binder von der Stadtverwaltung: „Der Gemeinderat verweist darauf, dass sämtliche haushaltsrelevante Beratungen in öffentlichen Sitzungen geführt werden.“ Zudem seien die Sitzungsunterlagen über das elektronische Bürgerinformationssystem bereits vorher für jedermann verfügbar. „Das bedeutet, dass sich interessierte Bürger auch mit dem Haushaltsplanentwurf auseinandersetzen und über die Stadträte ihre Anliegen einbringen können.“

In Gerlingen haben sich Bürger-Haushaltsanträge nicht bewährt: Dort wurde das Angebot nach einem Versuch abgeschafft. Auf eine Anfrage Weinstadts beim Städtetag hatte sich die Stadt im Kreis Ludwigsburg gemeldet und ihre Erfahrungen mitgeteilt. Demnach waren Bürger-Anträge dort entweder persönlich motiviert oder beschäftigten sich mit schon vom Gemeinderat abgelehnten Themen. Zudem empfand man das Verfahren als zeitaufwendig.