Viele Hauskatzen sind Freigänger – doch nicht alle sind offenbar kastriert Foto: imago/Karina Hessland

Mehr als 80 Kommunen in Baden-Württemberg haben eine Katzenschutzverordnung, die die Kastration und Registrierung von Freigängern verlangt. Zuletzt hat Esslingen nachgezogen. Auch in Filderstadt soll das Thema aufs Tapet kommen.

In Esslingen ist es besiegelt. Die Stadt führt eine Katzenschutzverordnung ein. Die Regelung besagt, dass alle Freigänger kastriert, gekennzeichnet und auch registriert sein müssen. Der Grund für die Einführung ist simpel: Es gibt zu viele herumstreunende Katzen in der Stadt, und sie können sich ohne Kastration unkontrolliert weitervermehren. Wohin das führen kann, sieht man derzeit beispielsweise in Böblingen. In den beiden Tierheimen in der Stadt müssen derzeit um die 40 Katzenbabys versorgt werden. Erst im April hat der Deutsche Tierschutzbund Alarm geschlagen und für die kommenden Monate bundesweit vor einer extremen Katzenschwemme gewarnt.

 

Immer mehr Kommunen ziehen die Reißleine

Esslingen ist laut einer Liste des Landestierschutzverbandes die erste Kommune im Kreis Esslingen mit einer Katzenschutzverordnung. In Nürtingen oder Ostfildern beispielsweise ist eine Einführung zurzeit kein Thema. Anderswo hat man bereits gehandelt. Anfang 2020 traten in Berglen und Schramberg die ersten baden-württembergischen Katzenschutzverordnungen in Kraft. Mittlerweile sind es mehr als 80, einige auch in der Region. Der Leonberger Gemeinderat hat im April zugestimmt, auch Renningen, Schönaich oder Ditzingen haben bereits entsprechende Regelungen.

Der Aufwand des Tierheims ist enorm

Erlässt Filderstadt ebenfalls eine Katzenschutzverordnung? Das fragt sich die SPD-Fraktion im örtlichen Gemeinderat. Jan-Stefan Blessing, der Ordnungsamtsleiter, zögert. Einerseits sieht er das Leid der Tiere und auch den enormen Aufwand, den das Team des Tierheims in Bonlanden betreibt. Die Zahl der Katzen, die allein aus Filderstadt pro Jahr dorthin gebracht werden, schwanken laut Blessing im niedrigen zweistelligen Bereich. 2023 seien es 32 Fundtiere und 22 Abgaben gewesen. Gleichwohl sagt er: „In der Verordnung steht klar, es muss eine Gefahrenlage bestehen. Diese Gefahrenlage sehen wir und Leinfelden-Echterdingen für uns erst mal nicht.“ Immerhin ermögliche eine Katzenschutzverordnung Zwangskastrationen, auch gegen den Willen des Halters. „Wir greifen schon in die Rechte der Katzenhalter ein“, sagt Jan-Stefan Blessing.

Josefine Bohn, die Vorsitzende des Vereins Tierfreunde Filderstadt, der das Tierheim betreibt, sieht die Problematik nicht. Sie sähe eine Katzenschutzverordnung gern. Ihr geht es ums Tierwohl. „Das Thema Straßenkatzen existiert schon“, sagt sie, viele seien krank und unterernährt. Allein Ende des vergangenen und Anfang dieses Jahres habe ihr Team an drei Standorten in Summe mehr als 20 wilde Katzen eingefangen und kastriert – auf eigene Kosten. Pro Tier kommt ein niedriger dreistelliger Betrag zusammen. Wird indes eine streunende, aber tätowierte oder gechippte Katze aufgegriffen – selbst wenn die Registrierung ins Nichts führt –, darf ohne Katzenschutzverordnung nicht kastriert werden. „Wir haben keine Handhabe bei Fundtieren“, sagt sie, und zu 80 Prozent bleibe das Tierheim auf den Tieren sitzen. „Seit mehr als einem Jahr kommen wir nicht von unserem Katzenbestand runter“, sagt Josefine Bohn. Sämtliche Boxen seien belegt. Zurzeit versorge die Einrichtung um die 30 Katzen, hinzu kämen etliche Babys. „Es ist echt zum Verzweifeln.“

Die Verwaltung sieht eine Katzenschutzverordnung skeptisch

Das letzte Wort ist in Filderstadt noch nicht gesprochen. Das Thema wird wohl nach der Sommerpause im Technischen Ausschuss aufschlagen. Zuvor will die Verwaltung sowohl mit dem Veterinäramt des Landkreises als auch mit den Tierfreunden sprechen, kündigt Blessing an. In der Sitzung werde sich zeigen, wie die Fraktionen auf die Informationen reagieren. Er sagt: „Man kann auf politischen Wunsch Dinge durchsetzen, die uns, die die Gesetze genauer lesen, in Zugzwang bringen.“

Wie finanziert sich das Tierheim?