Die Bischofskonferenz diskutiert in Fulda über deutlich höhere Entschädigungssummen als bisher. Und sie will ausdrücklich Verantwortung übernehmen.
München - Zwar dürfte so mancher Bischof angesichts der verlangten Summen kräftig geschluckt haben, aber es sieht so aus, als werde die katholische Kirche den Opfern sexuellen Missbrauchs deutlich mehr Entschädigung zahlen als bisher. So jedenfalls hat es jetzt eine unabhängige Arbeitsgruppe zur Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vorgeschlagen – und bei der Pressekonferenz an diesem Mittwoch schien es nur noch darum zu gehen, ob die Betroffenen ein pauschales oder ein je nach Schwere ihres Falls abgestuftes Schmerzensgeld erhalten sollen.
Anders als bisher – seit etwa 2011 erhalten Missbrauchsopfer zwischen 1000 und 15 000 Euro, im Durchschnitt 5000 Euro – liegen die vorgeschlagenen Summen bei pauschal 300 000 Euro; bei einer abgestuften Lösung könnten es zwischen 40 000 und 400 000 Euro werden. Stehen soll das neue Modell zum Jahresanfang 2020; so kündigte es der Trierer Bischof Stephan Ackermann als der „Missbrauchs-Beauftragte“ der Bischofskonferenz an. Ob die bis zu diesem Donnerstag tagende Vollversammlung aber, wie erwartet, konkrete Beschlüsse fassen würde, stand am Mittwoch noch nicht fest.
Wenn Schuld im System liegt
Bischof Ackermann sowie Matthias Katsch von der Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“ stellten in Fulda einen weiteren Unterschied zum geltenden Modell heraus. Die Geldzuwendungen bisher erfolgen lediglich „in Anerkennung erlittenen Leids“. Künftig soll, so Ackermann, auch ausdrücklich eine „Verantwortungsübernahme durch Kirchenverantwortliche und Täter“ erfolgen. Diese „begriffliche Schärfung“ geht zurück auf die große Studie zum sexualisierten Missbrauch in der katholischen Kirche (MHG-Studie), die vor einem Jahr erschienen ist und jenseits individueller Täterschuld auch „kirchensystemische Ursachen“ für den Missbrauch namhaft machte.
Bisher sind laut Ackermann etwa 2100 Personen entschädigt und in der Summe gut neun Millionen Euro ausgezahlt worden: „Wir wollen eine Anerkennung, die Betroffene als angemessen und als Genugtuung empfinden; es muss aber auch leistbar sein für Bistümer und Ordensgemeinschaften.“ Die MHG-Studie hatte für die Zeit von 1946 bis 2014 – bei einer hohen Dunkelziffer – 3677 Betroffene im Durchschnittsalter von zwölf Jahren (zur Tatzeit) sowie 1670 Kleriker als mutmaßliche Täter ermittelt.
Die Kirche will Vorbild sein
Nicht orientieren wollen sich die Bischöfe an den einschlägigen Schmerzensgeldsummen des allgemeinen deutschen Rechts; diese seien „beschämend“ oder „unverschämt“ niedrig, sagten Ackermann und Katsch. Dieser fuhr fort: „Wenn man das Prinzip akzeptiert, dass es um die Folgen eines Missbrauchs geht, und wenn wir uns klar sind, dass diese Folgen ein ganzes Leben prägen, dann kommen wir auf andere Summen.“ Die Kirche, ergänzte Ackermann, wolle hierin „Vorbild“ sein und einen Rahmen setzen.
Matthias Katsch, selber Betroffener, sagte in Fulda zwar, der Weg zur vollen Aufarbeitung – die bei den kirchlichen Institutionen „erst am Anfang“ stehe – sei noch unabsehbar lang; er sei aber „froh, dass wir bei diesem Stand jetzt angekommen sind.“ Noch vor „zwei, fünf oder zehn Jahren“ hätte er das für nicht möglich gehalten. Einer seiner Schlusssätze klang aber doch eine Spur anders. Katsch sagte: „Ich verbiete es mir, skeptisch zu sein.“
Anders als bisher – seit etwa 2011 erhalten Missbrauchsopfer zwischen 1000 und 15 000 Euro, im Durchschnitt 5000 Euro – liegen die vorgeschlagenen Summen bei pauschal 300 000 Euro; bei einer abgestuften Lösung könnten es zwischen 40 000 und 400 000 Euro werden. Stehen soll das neue Modell zum Jahresanfang 2020; so kündigte es der Trierer Bischof Stephan Ackermann als der „Missbrauchs-Beauftragte“ der Bischofskonferenz an. Ob die bis zu diesem Donnerstag tagende Vollversammlung aber, wie erwartet, konkrete Beschlüsse fassen würde, stand am Mittwoch noch nicht fest.
Wenn Schuld im System liegt
Bischof Ackermann sowie Matthias Katsch von der Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“ stellten in Fulda einen weiteren Unterschied zum geltenden Modell heraus. Die Geldzuwendungen bisher erfolgen lediglich „in Anerkennung erlittenen Leids“. Künftig soll, so Ackermann, auch ausdrücklich eine „Verantwortungsübernahme durch Kirchenverantwortliche und Täter“ erfolgen. Diese „begriffliche Schärfung“ geht zurück auf die große Studie zum sexualisierten Missbrauch in der katholischen Kirche (MHG-Studie), die vor einem Jahr erschienen ist und jenseits individueller Täterschuld auch „kirchensystemische Ursachen“ für den Missbrauch namhaft machte.
Bisher sind laut Ackermann etwa 2100 Personen entschädigt und in der Summe gut neun Millionen Euro ausgezahlt worden: „Wir wollen eine Anerkennung, die Betroffene als angemessen und als Genugtuung empfinden; es muss aber auch leistbar sein für Bistümer und Ordensgemeinschaften.“ Die MHG-Studie hatte für die Zeit von 1946 bis 2014 – bei einer hohen Dunkelziffer – 3677 Betroffene im Durchschnittsalter von zwölf Jahren (zur Tatzeit) sowie 1670 Kleriker als mutmaßliche Täter ermittelt.
Die Kirche will Vorbild sein
Nicht orientieren wollen sich die Bischöfe an den einschlägigen Schmerzensgeldsummen des allgemeinen deutschen Rechts; diese seien „beschämend“ oder „unverschämt“ niedrig, sagten Ackermann und Katsch. Dieser fuhr fort: „Wenn man das Prinzip akzeptiert, dass es um die Folgen eines Missbrauchs geht, und wenn wir uns klar sind, dass diese Folgen ein ganzes Leben prägen, dann kommen wir auf andere Summen.“ Die Kirche, ergänzte Ackermann, wolle hierin „Vorbild“ sein und einen Rahmen setzen.
Matthias Katsch, selber Betroffener, sagte in Fulda zwar, der Weg zur vollen Aufarbeitung – die bei den kirchlichen Institutionen „erst am Anfang“ stehe – sei noch unabsehbar lang; er sei aber „froh, dass wir bei diesem Stand jetzt angekommen sind.“ Noch vor „zwei, fünf oder zehn Jahren“ hätte er das für nicht möglich gehalten. Einer seiner Schlusssätze klang aber doch eine Spur anders. Katsch sagte: „Ich verbiete es mir, skeptisch zu sein.“