Oft trifft es nicht nur Straßen, sondern auch Gebäude und Wohnungen: Starkregen und Hagel im Mai in Baltmannsweiler (Landkreis Esslingen) Foto: SDMG

Angesichts einer befürchteten Zunahme von Unwetter-Katastrophen sollten sich Hausbesitzer, aber auch Mieter verstärkt um ihren Versicherungsschutz kümmern. Das meinen zumindest die Bundesländer, wobei sie nicht mit einer Stimme sprechen.

Stuttgart - Baden-Württembergs Landesregierung behält sich weiterhin vor, bei Überschwemmungskatastrophen Betroffenen finanziell zu helfen. Dies geht aus einer Antwort des Stuttgarter Finanzministeriums auf Anfrage unserer Zeitung hervor. Das Nachbarland Bayern hatte vor wenigen Tagen verkündet, solche staatlichen Soforthilfen zum 1. Juli weitestgehend einzustellen. Laut dem Münchner Finanzministerium sollen sich die Bürger besser versichern: Im Freistaat sind nur 34 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert – bundesweit sind es 43 Prozent.

Gefahr nicht mehr nur in Flussnähe

In Baden-Württemberg, das früher eine Zwangsversicherung hatte, sind noch 94 Prozent der Gebäude auch gegen Überschwemmungen versichert. Bei den Hausratversicherungen liegt diese Quote allerdings deutlich niedriger. „Der Hausrat ist auch in Baden-Württemberg das Hauptproblem“, so ein Sprecher der Sparkassen-Versicherung. Er wies zugleich darauf hin, dass es durch Starkregen wie zuletzt am 22. Juni überall im Land zu Überschwemmungen kommen könne – nicht nur in der Nähe von Flüssen. Als Beispiel dafür gilt die Katastrophe von Braunsbach im Mai 2016, bei der ein Schaden von bis zu 100 Millionen Euro entstand. Das Land half damals mit rund 44 Millionen Euro.

Land will sich nicht festlegen

Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart fordert zwar auch mehr Eigenverantwortung, will sich aber nicht so festlegen wie Bayern. Auch bei künftigen Unwettern werde es einen „politischen Abwägungsprozess“ geben, ob und wie zu helfen sei, heißt es aus dem Finanzministerium. Zwar hätten die Ministerpräsidenten der Länder vor zwei Jahren beschlossen, auf Soforthilfen möglichst zu verzichten. Allerdings sehe der Beschluss ausdrücklich vor, dass Härtefallregelungen im Einzelfall weiter möglich seien.