Die gesammelten Kassenbons eines Kioskbetreibers. Foto: Lichtgut/Julian Rett

Müssen Händler wirklich für alle Einzelverkäufe einen Kassenbon ausstellen? Wirtschaftsverbände stehen dieser Idee ablehnend gegenüber. Doch auch die Idee, Kassenbons durch eine Lampe an der Kasse zu ersetzen, die bei der Buchung blinkt, findet ein geteiltes Echo.

Stuttgart - Der Vorschlag der Deutschen Steuergewerkschaft, bei Bargeldgeschäften die verpflichtende Kassenbon-Ausgabe durch eine grüne Lampe an der Kasse zu ersetzen, ist bei Wirtschaftsverbänden auf ein gemischtes Echo gestoßen. Der Kunde dürfe nicht in die Rolle eines „Spions der Finanzbehörden“ gedrängt werden, sagte Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, unserer Zeitung.

Forderung nach Untergrenze

Den Finanzbehörden stünden schon jetzt alle Möglichkeiten zur Verfügung, die Geschäfte zu kontrollieren. Viele Kassen seien auch gar nicht entsprechend umrüstbar. Die Bäckerbranche, die gegen die Bonpflicht Sturm gelaufen war, hält stattdessen an ihrer Forderung fest, die Vorschrift auf Bargeldgeschäfte oberhalb einer Bagatellgrenze von zehn Euro zu begrenzen. Eine Bonpflicht unterhalb dieses Betrags sei „unverhältnismäßig“, so Schneider.

Eigenthaler hatte in unserer Zeitung vorgeschlagen, anstelle der seit Jahresanfang gültigen Bonpflicht manipulationssichere Kassen mit einer Lampe auszustatten, die bei jedem endgültigen Buchungsvorgang blinkt und allen Kunden sowie den Mitarbeitern anzeigt, dass der jeweilige Umsatz unveränderlich verbucht wurde.

Kritik: Zu viel Überwachung?

Der Handelsverband Baden-Württemberg dagegen begrüßte den Vorschlag. Dieser könne wie auch die Bagatellgrenze ein Lösungsansatz sein, erklärte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann, die die Bonpflicht insgesamt aber ablehnt. Bei einer manipulationssicheren Kasse werde bereits „mit dem ersten Tastendruck eine Transaktion eröffnet, die sich nicht mehr ohne Spuren löschen lässt“.

Eigenthaler hatte seine Unterstützung für die Bonpflicht damit begründet, dass Umsätze ohne eine solche Kontrolle auch bei fälschungssicheren Kassen der steuerlichen Erfassung entgehen könnten. Denn es sei dann weiter möglich, dass Umsätze entweder nur unvollständig oder lediglich als Zwischensumme eingegeben werden.

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart lehnt die Lampen-Lösung nicht ab, sieht dafür aber aktuell keinen Bedarf. Bevor solche Neuerungen eingeführt werden, die mit Kosten verbunden sind, sollten zunächst die bestehenden Regelungen ausgeschöpft werden, erklärte der IHK-Hauptgeschäftsführer Johannes Schmalzl. Mit gezielten, anonymen Testeinkäufen und der unangemeldeten Kassenkontrolle habe die Finanzverwaltung schon jetzt wirkungsvolle Mittel, um Steuerbetrug an der Kasse zu verhindern. Die Landtagsfraktion der FDP, die die Bonpflicht besonders heftig kritisiert hatte, übt scharfe Kritik an dem Lampen-Vorschlag und hält an ihrer Ablehnung verschärfter Kontrollen fest. Der Kunde werde als verlängerter Arm des Finanzamts in die falsche Rolle gedrängt, die „mehr an Überwachungspraktiken in China oder Singapur erinnert“, erklärte Erik Schweickert, Fraktionssprecher für Mittelstand und Handwerk.

Die Bäckerbranche will nun mit einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel erreichen, dass die seit Januar gültigen Regelungen verändert werden. Der Verband kritisiert, dass der Staat viel zu spät die technischen Anforderungen an die fälschungssicheren Kassen festgelegt habe. Bisher gebe es noch nicht einmal das Formular, mit dem sich die Kassen wie vorgeschrieben bei den Finanzbehörden anmelden ließen.

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