Die Vorfälle in der Ausbildungskaserne der Bundeswehr in Pfullendorf hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Foto: dpa

Die Berichte schlugen hohe Wellen: Soldatinnen sollen gezwungen worden sein, erotische Tänze vorzuführen. Kameraden hätten sie dabei begrapscht. Doch nun winkt die Staatsanwaltschaft ab: Echte Hinweise auf Straftaten gebe es nicht.

Hechingen - Die Affäre um angebliche sexuell-sadistische Praktiken in der Ausbildungskaserne der Bundeswehr in Pfullendorf (Baden-Württemberg) hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Prüfung der Vorwürfen habe keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen am Mittwoch mit. Zuvor hatte „Spiegel online“ darüber berichtet. Ein Bundeswehrsprecher begrüßte die Entscheidung. Ein von der Bundeswehr selbst angeschobenes zweites Verfahren, bei dem es um mutmaßlich quälerische Aufnahmerituale geht, setzt Staatsanwaltschaft fort.

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen über umstrittene sexuelle Handlungen verweist die Staatsanwaltschaft auf „umfangreiche interne Ermittlungen der Bundeswehr“. Sie hätten keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass in Pfullendorf „Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden“.

Bundeswehr hatte selbst Anzeige erstattet

Auch Verstöße gegen Ausbildungsvorschriften seien in diesem Zusammenhang nicht festgestellt worden. „Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Bei der Prüfung dieser Vorwürfe sei es allein um die strafrechtliche Relevanz gegangen, nicht aber um moralische oder dienstrechtliche Aspekte, sagte Staatsanwalt Markus Engel der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Das zu beurteilen, ist Sache der Bundeswehr.“

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, die Einstellungsverfügung zu Vorwürfen in Bezug auf sexuelle Erniedrigung bestätige die von Anfang an getroffene Einschätzung der Bundeswehr. Ihre Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund von Presseberichten eingeleitet.

Hingegen hatte die Bundeswehr wegen mutmaßlich strafbarer Handlungen bei Aufnahmeritualen selbst Anzeige erstattet. Im Zusammenhang damit ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter gegen sieben Angehörige der Bundeswehr. Sie sollen in Pfullendorf an Ritualen beteiligt gewesen sein, bei denen der Verdacht auf Straftaten wie Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung besteht.