Sägewerk im Nordschwarzwald: Die Betriebe wurden nach Ansicht des Bundeskartellamts durch die zentrale Holzvermarktung des Landes benachteiligt. Foto: dpa

Falls das Land im Kartellstreit um die Holzvermarktung auch in letzter Instanz verliert, drohen ihm nach Ansicht der FDP hohe Schadenersatzforderungen.

Stuttgart - Die FDP fordert die Landesregierung zu erheblichen Rückstellungen im Haushalt auf, um für mögliche Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Kartellstreit um die Holzvermarktung gerüstet zu sein. „Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass wir über mehr als eine halbe Milliarde Euro reden müssen“, sagte der Agrar- und Forstpolitiker Friedrich Bullinger unserer Zeitung. Dafür müsse das Land Vorsorge treffen. Die von Agrarminister Peter Hauk (CDU) in den Raum gestellte Schadenersatzsumme von 20 Millionen Euro jährlich hält der Liberale für viel zu optimistisch.

Alles hängt nun davon ab, wie der Bundesgerichtshof den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März dieses Jahres bewertet, wonach das Land die bisher gehandhabte Praxis einer monopolartigen Holzvermarktung beenden muss. Der staatlichen Forstverwaltung ist es auch untersagt, für kommunale und private Waldbesitzer forstliche Dienstleistungen zu erbringen – wie etwa das Auszeichnen und Fällen von Bäumen. Das Bundeskartellamt hatte all dies schon vor zwei Jahren als „verbotenes Vertriebskartell“ eingestuft, das vor allem zu Lasten der Rundholzkäufer ging – so etwa die kleinen Sägewerke im Land. Der 1. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht gab der Wettbewerbsbehörde Mitte März dieses Jahres Recht.

Rückstellungen „nicht erforderlich“

Hauk zeigt sich indes zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof der Argumentation des Landes folgt. Deshalb gehe er „grundsätzlich davon aus, nicht haftbar für Schadenersatzforderungen zu sein“, teilte er jetzt der Landtag-FDP mit. Risikorückstellungen seien deshalb „derzeit nicht erforderlich“. Aber auch bei einem negativen Ausgang in Karlsruhe stehen seiner Ansicht nach lediglich 20 Millionen Euro jährlich zur Debatte. Die FDP verweist jedoch auf den sogenannten Preisschirmeffekt. Dieser besagt, dass auch Wettbewerber außerhalb eines Kartells dazu tendieren, sich den Preisen des marktbeherrschenden Anbieters anzupassen. Dies würde bedeuten, dass Holzverbraucher auch dann unter dem Kartell gelitten hätten, wenn sie ihren Rohstoff von anderen Anbietern gekauft haben.