Die Übernahme der Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften des Axel-Springer-Verlages durch die Funke Mediengruppe wurde vom Bundeskartellamt abgesegnet. Foto: dpa

Wenn die Funke-Gruppe Regionalzeitungen und Frauentitel von Springer kauft, ist das kartellrechtlich kein Problem. Mit dieser Entscheidung hat das Bundeskartellamt aber noch nicht alle Teile des spektakulären Geschäfts durchgewunken.  

Wenn die Funke-Gruppe Regionalzeitungen und Frauentitel von Springer kauft, ist das kartellrechtlich kein Problem. Mit dieser Entscheidung hat das Bundeskartellamt aber noch nicht alle Teile des spektakulären Geschäfts durchgewunken.

Bonn - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften von Axel Springer durch die Funke Mediengruppe genehmigt. Das teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Dazu gehören die „Berliner Morgenpost“ und das „Hamburger Abendblatt“, Anzeigenblätter sowie bei den Frauenzeitschriften „Bild der Frau“ und „Frau von heute“. Drei weitere Entscheidungen des Kartellamts über den geplanten Verkauf der Programmzeitschriften („Hörzu“) sowie die Gründung von zwei Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb sind noch offen.

Die beiden Unternehmen hatten Ende Juli überraschend angekündigt, dass die Essener Verlagsgruppe wesentliche Teile des Printgeschäfts von Springer zum Preis von 920 Millionen Euro übernehmen wolle. Dazu gehören auch einige der traditionsreichsten Titel des Hauses. Springer wolle sich auf die Entwicklung des Unternehmens zum führenden Anbieter digitaler Inhalte konzentrieren und sich im Print-Bereich auf die „Bild“- und die „Welt“-Gruppe ausrichten. Funke dagegen, die ehemalige WAZ-Mediengruppe, will durch die Übernahmen zu einer der führenden deutschen Mediengruppen aufsteigen.

Teil des Geschäfts ist auch ein Gemeinschaftsunternehmen für die Vermarktung und den Vertrieb von gedruckten und digitalen Medieninhalten. Springer und Funke hatten zunächst den gesamten Handel dem Kartellamt als einen einzigen Vorgang vorgelegt, dann aber in vier einzelne Anträge aufgesplittet. „So war es möglich, die kartellrechtlich unbedenkliche Übernahme der Zeitungen in Berlin und Hamburg sowie der beiden Zeitschriften „Bild der Frau“ und „Frau von heute“ schnell freizugeben“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Das Amt hätte Zeit bis Mitte März gehabt, ebenso wie bei den noch offenen Entscheidungen.