Axel Fischer (CDU) spricht im Bundestag bei den Haushaltsberatungen. Foto: dpa/Michael Kappeler

Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des CDU-Abgeordneten Axel Fischer aufgehoben. Das Bundeskriminalamt soll anschließend sechs Objekte in Baden-Württemberg und Berlin, darunter das Abgeordnetenbüro im Bundestag, Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht haben.

Berlin/Karlsruhe - Gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit ermittelt. In diesem Zusammenhang durchsuchte das Bundeskriminalamt am Donnerstag nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München sechs Objekte in Berlin und Baden-Württemberg, darunter das Abgeordnetenbüro im Bundestag, Wohnungen und Geschäftsräume. Möglich wurde dies, weil zunächst der Bundestag die Abgeordnetenimmunität des 54-Jährigen aufhob, der den Wahlkreis Karlsruhe-Land vertritt. Fischer bezeichnete die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in der „Augsburger Allgemeinen“ als „haltlos“.

Sechs Objekte in Baden-Württemberg und Berlin durchsucht

Mit der Aufhebung der Immunität erteilte der Bundestag die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Dies geschah wie üblich ohne Aussprache und einstimmig.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren dann rund 60 Beamte im Einsatz. Vorausgegangen seien umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen, die sich gegen ehemalige und aktive Mitglieder des Bundestages richteten, die der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) angehört hätten.

„Ihnen wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen 2008 bis 2016 unter anderem Gelder aus Aserbaidschan über britische Briefkastengesellschaften mit baltischen Konten erhalten zu haben“, hieß es in der Mitteilung. „Damit verbunden war die Aufforderung, bei Anträgen und Abstimmungen zu verschiedenen Resolutionen sowie bei der Besetzung von Funktionen und Kommissionen des Europarates Einfluss im Sinne von Delegierten des Staates Aserbaidschan zu nehmen.“

Der Name Fischer stand - wie in solchen Fällen üblich - nicht in der Mitteilung. In ihr verwies die Generalstaatsanwaltschaft ausdrücklich auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung.

Verbindungen nach Aserbaidschan

„Da haben Sie was Altes ausgegraben mit Aserbaidschan“, sagte Fischer der „Augsburger Allgemeinen“. „Das wird sich aufklären lassen, aber bis dahin ist mein Ruf natürlich ruiniert.“ Bei einem Anruf der Deutschen Presse-Agentur im Abgeordnetenbüro des Karlsruher Abgeordneten sagte ein Mitarbeiter lediglich: „Kein Kommentar“.

Im Zusammenhang mit Geldflüssen aus Aserbaidschan hatte es bereits im Januar vergangenen Jahres Durchsuchungen bei der CDU-Abgeordneten Karin Strenz und beim früheren CSU-Parlamentarier Eduard Lintner gegeben. Damals sprach die Staatsanwaltschaft Frankfurt von rund vier Millionen Euro, die zwischen 2008 und 2016 über britische Briefkastenfirmen und baltische Konten geflossen seien.

Aserbaidschan wird autoritär regiert. Menschenrechtler beklagen immer wieder, dass sie politisch verfolgt und festgenommen werden. Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit seien eingeschränkt, ebenso die Arbeit von Journalisten.

„Lückenlose Aufklärung“ verlangt

Die Organisation Transparency Deutschland begrüßte es, „dass zu den in der Aserbaidschan-Affäre aufgekommenen Korruptionsvorwürfen inzwischen umfassend ermittelt wird“. Ihr Vorsitzender Hartmut Bäumer sagte: „Wir fordern von Justiz und Politik seit Jahren konkrete Konsequenzen aus der Aserbaidschan-Affäre.“

Die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, verlangte „lückenlose Aufklärung“. Es gehe um schwere Vorwürfe. „Sie zerstören Vertrauen. Vertrauen in die Arbeit von Bundestagsabgeordneten, die gewählt sind, um im Interesse unseres Gemeinwohls zu handeln. Dabei dürfen sie nie von persönlicher Bereicherung geleitet sein.“ Auch Mast wies darauf hin, dass für den Beschuldigten zunächst einmal die Unschuldsvermutung gelte.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Bundestag die Immunität des CSU-Politikers Georg Nüßlein aufgehoben. Gegen den 51-Jährigen wird unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt.