Der Rundfunkbeitrag soll vorerst steigen. Foto: dpa/Soeren Stache

Die Richter in Karlsruhe verkündeten am Donnerstag ihre Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt.

Karlsruhe - Die Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig. Die nicht erfolgte Abstimmung über den Medienänderungsstaatsvertrag im Landtag habe gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Die Richter gaben damit Beschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt. (AZ: 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20)

Das Gericht setzte mit seinem Beschluss die in dem Gesetz vorgesehene Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro mit Wirkung zum 20. Juli in Kraft. Dies gilt bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro monatlich steigt. Die Landesparlamente von 15 Bundesländern stimmten der Erhöhung zu, einzig Sachsen-Anhalt stimmte im Dezember 2020 nicht über das entsprechende Gesetz ab.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mussten seitdem weiter mit der alten Beitragshöhe von 17,50 Euro auskommen. ARD, ZDF und Deutschlandradio argumentierten, ohne die Beitragserhöhung könnten sie ihren Programmauftrag nicht erfüllen. Zudem werde ihre Rundfunkfreiheit verletzt.