Der 41-Jährige wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er in eine Entziehungsanstalt. Foto: dpa

Das Gericht hat entschieden: Der 41-Jährige, der seine Mutter getötet haben soll, wird zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hat die Tat bestritten.

Karlsruhe - Für tödliche Gewalt an seiner eigenen Mutter muss ein 41-Jähriger lange ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn am Dienstag wegen Totschlags zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft.

„Dass der Angeklagte der Täter war, daran haben wir nicht die geringsten Zweifel“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert, der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer auf ein Strafmaß verzichtet. Nach Verbüßung von vier Jahren und drei Monaten soll der alkoholsüchtige Verurteilte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden (Az.: 1 Ks 200 Js 9094/18).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte 41-Jährige am 7. März betrunken seine 64 Jahre alte Mutter in ihrer Karlsruher Wohnung zunächst mit Schlägen und Tritten schwer verletzt und dann mit Messerstichen und -schnitten getötet hatte. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.