Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage der aufgelösten Vereine ab. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verbote von drei Vereinen bestätigt. Dazu gehört der Hamas-Unterstützerverein IHH, die rechtsextreme Hilfsorganisation HGN und ein Frankfurter Club der Rockergruppe Hells Angels.

Karslruhe - Der Hamas-Unterstützerverein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) und die rechtsextreme Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene (HNG) bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen der 2010 und 2011 durch das Bundesinnenministerium aufgelösten Vereine ab, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Außerdem bestätigten die Verfassungsrichter das Verbot eines Frankfurter Clubs der Rockergruppe Hells Angels. (Az. 1 BvR 1474/12 u.a.)

In allen drei Fällen seien mildere Mittel nicht in Betracht gekommen, hieß es zur Begründung. Die IHH hatte laut Verfassungsschutz Millionenspenden an Sozialvereine der radikal-islamischen Palästinenserorganisation Hamas überwiesen. Die HNG war mit rund 600 Mitgliedern der größte bundesweit tätige Neonazi-Verein.