Bei einer Kundgebung Rechtsextremer werden am Samstag in Karlsruhe bis zu 900 Teilnehmer erwartet. (Symbolbild) Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag einen Eilantrag gegen die Ablehnung von Rednern bei einer Demonstration von Rechtsextremen abgelehnt. Bei der Kundgebung am Samstag werden bis zu 900 Teilnehmer erwartet.

Karlsruhe - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen die Ablehnung von Rednern bei einer Demonstration von Rechtsextremen abgelehnt. Die Karlsruher Ordnungsbehörde hatte neun von zehn gemeldeten Rednern für die Kundgebung am Samstag nicht zugelassen. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht nach dem Beschluss am Freitag mit.

Der Antragsteller sei nicht Adressat des städtischen Bescheids gewesen und deswegen nicht antragsberechtigt. Der Bescheid sei an den Anmelder der Versammlung, den Landesverband der rechtsextremen Partei Die Rechte gerichtet gewesen, den Antrag habe aber der Bundesvorsitzende gestellt.

Hintergrund der städtischen Auflagen sind polizeiliche Erkenntnisse über Gewalttaten, die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und Volksverhetzung der angemeldeten Redner. Am Samstag werden bis zu 900 Teilnehmer zu der Kundgebung erwartet. Mehrere Gegendemonstrationen mit rund 6000 Teilnehmern sind angekündigt. Die Polizei will mehr als 3000 Beamte einsetzen.