An Karfreitag herrscht in Baden-Württemberg Tanzverbot. Foto: dpa

Die türkische Band Seksendört wollte am Freitag im LKA-Longhorn auftreten. Die Stadt hat das untersagt, da der kirchliche Feiertag Karfreitag einem besonderen Schutz unterliegt. Auch die Justiz befasst sich mit dem Fall.

Stuttgart - Der Betreiber des LKA-Longhorns ist sauer. Am Freitag, dem Karfreitag, will er ein Konzert veranstalten in seinem Klub. Doch die Stadt hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nach dem Feiertagsgesetz habe man ihm verboten, am Karfreitag, dem am höchsten geschützten stillen Feiertag, eine Musikveranstaltung anzubieten. Vor allem der Widerspruch, dass an anderer Stelle in der Stadt musiziert werden darf, stört den LKA-Chef Thomas Filimonova.

Seksendört heißt die Gruppe, die eigentlich im LKA-Longhorn in Wangen auftreten soll. Sie singt auf Türkisch und stößt daher überwiegend auf das Interesse der in der Region lebenden Türken. Daher sieht Filimonova auch keinen Interessenskonflikt mit dem christlichen Feiertag: Das Publikum sei, wenn es religiös sei, überwiegend muslimisch. Man müsse sich folglich auch keine Sorgen machen, dass zu viel getrunken werde, denn viele Muslime trinken keinen Alkohol, argumentiert er. Dass man Angst vor Ruhestörungen am stillen Feiertag habe, versteht Thomas Filimonova auch nicht. „In 35 Jahren LKA-Longhorn gab es noch nie eine Anzeige wegen Ruhestörung“, sagt er empört.

Wer eine Schankerlaubnis hat, darf keine weiteren Veranstaltungen anbieten

Doch weder der Lärm noch der Alkohol sind seitens des Amts für öffentliche Ordnung der Stadt die Kriterien, aufgrund derer die Veranstaltung verboten sei, erläutert der Pressesprecher Martin Thronberens. Das Feiertagsgesetz regele, dass Schank- und Speisebetriebe an stillen Feiertagen nur Getränke und Speisen servieren dürften, mehr nicht. Eine Veranstaltung wie das Konzert der Gruppe Seksendört sei daher nicht zulässig. Das habe auch nichts mit der Herkunft der Gruppe zu tun, die an einem der wichtigsten Feiertage für Christen – insbesondere im protestantischen Schwaben wird er hoch gehalten – auftreten möchte. Es ist in Baden-Württemberg einer der zwei kirchlichen Feiertage, an denen ein ganztägiges Tanzverbot gilt. Das wurde bei einer Änderung des Feiertaggesetzes im Jahr 2015 festgelegt. Verstöße können mit bis zu 1500 Euro Bußgeld geahndet werden. Nur Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Berlin sind vom ganztägigen Tanzverbot abgerückt.

Ein Widerspruch bleibt dabei ungelöst. Thomas Filimanova wundert sich, dass es in der Vergangenheit schon zu anderen Einschätzungen gekommen war. So habe im Jahr 2007 die Band End of Green, die durchaus laute Gitarrenklänge erzeugt, am Karfreitag spielen dürfen. Er habe jedoch für die Erlaubnis darauf verweisen müssen, dass im Varieté Fridrichsbau am Feiertag barbusige Cancantänzerinnen aufgetreten seien, um das durchzusetzen, erinnert sich Filimonova. „Es ist ja nicht so, dass wir jedes Jahr dringend ein Konzert am Karfreitag durchsetzen wollen. Aber es passt der Band nun mal in den Tourplan“, erläutert er. Darauf habe man bei der Planung Rücksicht genommen. Filimonova befürchtet nicht nur, dass die Fans der Band Seksendört enttäuscht sein werden. Es entstehe auch ein finanzieller Schaden durch die Entscheidung der Stadt. Filimonova geht nun mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Entscheidung der Stadt vor. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat seinen Antrag jedoch abgelehnt.

In der Tat spielt an mehreren anderen Orten in der Stadt am Freitag die Musik. Das Musicaltheater in Möhringen bietet zum Beispiel Aufführungen an. Im Theaterhaus sind sämtliche Säle im Zuge der Jazztage von Musik erfüllt. „Das machen wir seit 32 Jahren so“, sagt der Programmverantwortliche Sebastian Ungemach.