Wie streng ist die Feiertagsruhe am Karfreitag zu nehmen? Darf man die Fenster putzen oder stört man damit die Ruhe?
Viele Menschen nutzen Feiertage, um liegengebliebene Hausarbeiten zu erledigen. Allerdings sind Feiertage keine Werktage. Demnach gilt es, bei seinen Tätigkeiten auf die Ruhe des Tages Rücksicht zu nehmen. Aber bedeutet das, man darf die Fenster nicht putzen?
Fenster putzen am Karfreitag
In den Feiertagsgesetzen der Bundesländer findet sich kein Abschnitt über das Putzen der Fenster. Dagegen ist dort oft zu lesen, dass öffentlich wahrnehmbare Tätigkeiten, welche die Ruhe des Tages stören könnten, verboten sind. Die Fenster von außen zu putzen, könnte rein theoretisch als so eine Tätigkeit interpretiert werden, wenn man davon ausgeht, dass ein Nachbar dabei zusieht und sich davon in seiner Feiertagsruhe gestört fühlt.
Da die Gesetzestexte jedoch sehr unspezifisch sind, müssten im Streitfall Ordnungsamt und Polizei darüber entscheiden, wie das Gesetz nun auszulegen sei. Könnten in so einem Szenario auch die Ordnungshüter keine Einigung herbeiführen, wäre der Sachverhalt letztlich nur von einem Gericht zu klären. Ob es überhaupt so weit kommt, ist jedoch fraglich. Schließlich entstehen beim Fensterputzen mit Lappen und Wasser weder störende Geräusche noch Gerüche.
Wer das Osterwochenende jedoch zum Putzen nutzen will und dabei die Feiertagsruhe wahren möchte, der kann die To-do-Liste am Ostersamstag abarbeiten.
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Hausarbeiten am Ostersamstag erledigen
Der Ostersamstag ist im Gegensatz zum Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag kein Feiertag. Sie können den Samstag also dazu nutzen, um ihre Fenster zu putzen, das Auto zu saugen, den Rasen zu mähen und alle anderen Hausarbeiten zu erledigen. So gehen Sie kein Risiko ein, die Feiertagsruhe zu stören.