Die letzte Sanierung des Tunnels ist 20 Jahre her. Weil der Tunnel nicht die geltenden Sicherheitsstandards erfüllt, muss ein Rettungsstollen gebaut werden. Die Vorarbeiten laufen. Foto: her

In einem Brief an die Regierungspräsidentin fordern Landes- und Bundespolitiker zusätzliche Antworten zur Sanierung des Tunnels an der B14 . Es geht um die Informationspolitik, Notwendigkeit und Sicherheit der anstehenden Bauarbeiten.

Die FDP hat in Sachen Kappelbergtunnel nachgebohrt und bei Regierungspräsidentin Susanne Bay um tiefer gehende Informationen gebeten: „Wir brauchen eine bessere Aufklärung der betroffenen Grundstücksbesitzer, aber auch der ganzen Fellbacher Bevölkerung über die am Kappelbergtunnel geplanten Arbeiten“, sagen die beiden FDP-Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann, Julia Goll sowie der Fellbacher FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Seiter. In einem Brief haben sie sich an die Regierungspräsidentin Susanne Bay gewandt, der die noch offenen Fragen auflistet.

 

Mängel am Kappelbergtunnel

Neben dem konkreten Anlass für die geplante Sanierung fordern sie unter anderem Auskunft darüber, welcher zwingenden Bau-, Betriebs-, Sicherheitsvorschrift der Kappelbergtunnel in seinem derzeitigen Zustand nicht entspreche. „Wir bitten um Angabe der konkreten Vorschrift und auch um Angabe, seit wann diese Mängel bekannt sind“, so die Politiker. Außerdem wollen die Liberalen wissen, ob es Angebote anderer Unternehmen mit anderen Lösungsmöglichkeiten gibt und ob es sich insoweit bereits um eine feststehende Planung seitens des Regierungspräsidiums (RP) handelt.

Mittlerweile hat das RP geantwortet. „Selbstverständlich wird das Projekt, wie bei Bauvorhaben dieser Größenordnung üblich, in der Öffentlichkeit vorgestellt werden“, teilt eine Sprecherin des RP auf Nachfrage mit. „Dies geschieht, sobald sich die Planungen weiter konkretisiert haben.“

Neuer Rettungsstollen nötig

Der Tunnel benötigt einen zusätzlichen, anderthalb Kilometer langen Rettungsstollen. Für die Vorarbeiten und damit notwendigen Bohrungen und Rammsondierungen seien bereits im April dieses Jahres die betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben und informiert worden. Zusätzlich habe es im Juni einen Informationstermin vor Ort gegeben. Dabei sei über die Bohrarbeiten und deren Ablauf im Detail aufgeklärt worden. Ein Infotermin für die breite Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Vorarbeiten werde in der Regel nicht durchgeführt und sei auch bei der Baugrunderkundung am Kappelbergtunnel nicht vorgesehen.

Bohrungen während Weinlese unterbrechen

Ende Juni, also noch vor Beginn der Erkundungsarbeiten, wurde vom RP eine Pressemitteilung herausgegeben, die Niederschlag unter anderem auch in dieser Zeitung gefunden hat. Darin informiert das RP, dass die Erkundungsarbeiten von Juli bis voraussichtlich Mitte September abschnittsweise entlang der Wirtschaftswege im Bereich der Weinberge des Kappelbergtunnels durchgeführt werden. In die Fahrbahn der B 14 werde nicht eingegriffen. Die Bohrungen sollen Aufschluss über die Baugrundverhältnisse geben; sie bildeten die Grundlage für die Planung der Ertüchtigung des Tunnels. Die nun anstehenden Erkundungen sollen noch vor der Weinlese im Herbst abgeschlossen sein. Da die Lese auch vom Wetter abhängig sei, würden die Bohrarbeiten mit betroffenen Anliegern abgestimmt und bei Bedarf unterbrochen, um den Interessen der Wein- und Landwirtschaft gerecht zu werden.

Ausstattung ist störanfällig

Dass der Tunnel nachgerüstet werden muss, liege schlicht an seinem Alter. Die letzte Sanierung wurde vor etwa 20 Jahren durchgeführt. „Die vorhandene betriebstechnische Ausstattung ist zunehmend wartungsintensiv und störanfällig“, so das RP in seinem Antwortschreiben. „Der Kappelbergtunnel wurde 1992 in Betrieb genommen und im Zeitraum 2004/2005 hinsichtlich der Sicherheitsausstattung entsprechend den damals gültigen Richtlinien und Vorschriften nachgerüstet.“ Die heute vorgegebenen Sicherheitsstandards würden durch die „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT, Jahr 2006) in Verbindung mit der dazugehörigen Empfehlung (EABT, Jahr 2018) auf Basis der EG-Tunnelrichtlinie aus dem Jahr 2004 definiert. „Abweichungen zu den heutigen Sicherheitsvorgaben liegen insbesondere beim Brandschutz, in der Ableitung von brennbaren Flüssigkeiten, der Löschwasserbereitstellung und der Barrierefreiheit der Rettungswege vor“, teilt eine Sprecherin des RP mit. „Die aktuellen sicherheitsrelevanten Anforderungen eines Straßentunnels erfüllt der Kappelbergtunnel im Bestand nicht.“ Laut einem Gutachten genieße der Tunnel noch Bestandsschutz und könne aber „aktuell unter der Voraussetzung weiter betrieben werden, dass zeitnah eine Ertüchtigung auf den heute geltenden Sicherheitsstandard erfolgt“. Eine Frist sei nicht festgelegt.

Planungen seit dem Jahr 2020

Aufgrund der Abweichungen zu den heutigen Sicherheitsvorgaben, der veralteten Betriebstechnik sowie der erforderlichen Betonsanierungen wurde 2020 mit der Planung einer grundhaften Sanierung des Kappelbergtunnels begonnen, erklärt das RP weiter. „Verschiedene Varianten wurden abgewogen und dabei unter anderem Schutzgüter und Eigentumsbelange berücksichtigt.“ Dabei sei die Entscheidung für den neu zu bauenden Versorgungsstollen gefallen. Dies ermöglicht, Eingriffe in den laufenden Verkehr während der Sanierungszeit auf ein Minimum zu beschränken. Die Sanierungsvariante wurde mit dem Bund abgestimmt.

Im Zuge der technischen Planung würden im aktuellen Planungsprozess die letzten technischen Details für die Machbarkeit geprüft. Hierfür sei unter anderem noch eine ergänzende Untersuchung der Geologie durch nun laufende Baugrunduntersuchungen notwendig. Zur Klärung der logistischen Machbarkeit in der Bauphase wird derzeit noch geprüft, ob für die Baustelleneinrichtung Flächen verfügbar sind. „Im Ergebnis dieser Untersuchungen könnte die Weiterplanung des Vorhabens im Detail erfolgen und die zu beachtenden Randbedingungen konkretisiert werden“, schreibt das RP.

Sorgen wegen quellfähigem Gestein

Die geologischen Untersuchungen mittels Bohrkernentnahme und Rammsondierungen würden von einer Fachfirma durchgeführt und von einem ingenieurgeologischen Fachbüro betreut. „Dabei wird ein sicheres und allgemein anerkanntes Verfahren angewandt. Sie werden verrohrt durchgeführt, sodass beispielsweise ein Eindringen von Wasser in etwaige quellfähige Schichten nicht zu befürchten ist.“ Eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts Rems-Murr-Kreis liege vor.