Der aktuelle Jugendrat hat in seiner Amtszeit einiges erreicht. Foto: Jürgen Altmann

Im Januar werden die neuen Jugendräte gewählt – allerdings nur in den Stadtbezirken, in denen es genügend Kandidatinnen und Kandidaten gibt. Eine Bewerbung ist noch bis zum 18. Oktober möglich.

Im Januar dürfen Jugendliche in Stuttgart wieder zur Wahlurne schreiten. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich genügend Kandidatinnen und Kandidaten für die Jugendratswahl finden. Noch bis Freitag, 18. Oktober, können Interessierte ihre Bewerbung einreichen. In allen Stuttgarter Stadtbezirken werden noch Bewerberinnen und Bewerber gesucht.

 

Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Mädchen und Jungen, die am letzten Wahltag, 31. Januar, mindestens 14, aber noch nicht 19 Jahre alt ist. Die Nationalität spielt keine Rolle, jedoch müssen die Jugendlichen seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Stadtbezirk wohnen. Die rund 27 000 Wahlberechtigten haben ihre Unterlagen für die Kandidatur sowie zur Wahl per Post nach Hause geschickt bekommen.

Diese Chancen haben Jugendräte

Im Jugendrat vertreten die Gewählten zwei Jahre lang die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Gemeinderat, dem Oberbürgermeister, den Bezirksbeiräten und der Stadtverwaltung. Sie beteiligen sich am kommunalen Geschehen und haben die Möglichkeit, etwas in der Stadt zu verändern. Zudem knüpfen sie viele neue Kontakte und erfahren dabei, wie kommunalpolitische Entscheidungen zustande kommen. Am Ende der Amtszeit erhalten die Jugendräte vom Oberbürgermeister eine Urkunde.

Die Jugendräte haben die Themen der jungen Generation im Blick. Foto: Jürgen Altmann

Die Stuttgarter Jugendräte haben Rechte. Seit dieser Amtszeit sind sie mit zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern in den jeweiligen Bezirksbeiräten vertreten. Dort haben sie ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht. Der gesamtstädtische Jugendgemeinderat kann Verbesserungsvorschläge in Form von Anträgen und Anfragen an den OB richten. Diese müssen genauso behandelt werden wie die der Gemeinderäte. Darüber hinaus haben die zwei gesandten Vertreterinnen und Vertreter des Jugendgemeinderats ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat zu Jugendangelegenheiten.

Das haben die Jugendräte bereits erreicht

Die Projekte aus der laufenden Amtszeit zeigen, dass sich das Engagement lohnt. Sie reichen von neuen solarbetriebenen WLAN-Bänken, über erfolgreich umgesetzte Müllsammelaktionen bis hin zur kostenlosen Ausgabe von Menstruationsprodukten an Schulen.

Alle Informationen rund um die Kandidatur stehen auf der Internetseite des Stuttgarter Jugendrats unter www.stuttgart.de/rathaus/jugendrat. Eine Bewerbung ist nicht nur auf dem Postweg, sondern auch online oder über den Messenger-Dienst Whatsapp möglich. Sollten sich in einem Bezirk nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten finden, kann nicht gewählt werden. In diesem Fall haben Interessierte die Möglichkeit, einen Projektgruppe zu gründen.