Der Kampf gegen den Lärm geht in Esslingen weiter: Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, demnächst die vierte Stufe des Lärmaktionsplans umzusetzen. Das bedeutet, dass künftig auf drei weiteren Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 gelten soll.
Ist die Lärmbelastung zu hoch, muss die Stadt gegensteuern – so ist es gesetzlich vorgeschrieben. Viel Ermessensspielraum hat die Stadt Esslingen also nicht: Wenn bestimmte Lärmwerte überschritten werden, ist sie verpflichtet, an diesen Stellen aktiv zu werden. Wie genau sie die Lärmbelastung reduzieren will, wird im sogenannten Lärmaktionsplan festgeschrieben, der alle paar Jahre fortgeschrieben werden muss. Jetzt hat der Gemeinderat die vierte Stufe des Lärmaktionsplans abgesegnet, die Tempo 30 auf drei weiteren Hauptverkehrsadern in der Stadt vorsieht.