Wie weist man Stalker in ihre Grenzen? Eine elektronische Fußfessel soll helfen, denken einige Justizminister wie Guido Wolf aus Baden-Württemberg. Foto: dpa

Die Justizminister von Bund und Ländern diskutieren in Rheinland-Pfalz einen Vorschlag aus Bayern, eine Aufenthaltsüberwachung für verurteilte, gefährliche Stalker zu ermöglichen. Baden-Württemberg unterstützt die Idee der elektronischen Fußfessel.

Stuttgart - Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) macht sich für eine Einführung der elektronischen Fußfessel für verurteilte Stalker stark – also für Menschen, die beharrlich andere Personen verfolgen und belästigen. Stalking ist ein Straftatbestand. Er will Opfer damit besser vor Wiederholungstätern schützen. „Stalkingattacken können den Opfern jegliche Lebensqualität nehmen, ja Leben zerstören“, sagte Wolf unserer Zeitung.

Zwar sei die elektronische Aufenthaltsüberwachung „nie ein Allheilmittel“, sondern nur eine „ergänzende Maßnahme“, aber ihr komme eine abschreckende Wirkung zu. Es lohne sich daher, darüber nachzudenken, sie auch bei verurteilten Stalkern einzusetzen, sagte der CDU-Politiker.

Idee der CSU aufgegriffen

Bisher können diese nur unter Führungsaufsicht gestellt, aber nicht elektronisch überwacht werden. Sein Amtskollege aus Bayern, Winfried Bausback (CSU) hatte deshalb die Einführung der elektronischen Fußfessel für wegen Nachstellungsdelikten verurteilte Personen, die noch als gefährlich eingestuft werden, gefordert. Das Thema steht in dieser Woche auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz im rheinland-pfälzischen Deidesheim.

Wolf betonte, dass man im Falle einer Umsetzung besonders darauf achten müsse, dass die Maßnahme ausschließlich dem Opferschutz diene. „Es wäre kontraproduktiv, einem Verurteilten nach der Haft erst dadurch Anhaltspunkte auf einen neuen Wohnsitz des Opfers zu geben, indem man ihm den Aufenthalt in einem bestimmten Gebiet, in dem das Opfernun wohnt, verbietet“, sagte er. In Baden-Württemberg gab es laut Landeskriminalamt (LKA) im vergangenen Jahr 1205 Fälle von Nachstellen. Bundesweit waren es rund 22 000 Fälle.

Weitere Einsatzbereiche?

Das Bundeskabinett billigte zuletzt bereits Gesetzentwürfe, die Fußfesseln für terroristische Gefährder sowie bereits verurteilte extremistische Straftäter ermöglichen. Die Debatte um diese beiden Einsatzbereiche hatte nach dem terroristischen Attentat auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin im Dezember des vergangenen Jahres eine starke Eigendynamik entwickelt.

Unabhängig davon befasste sich auch eine Arbeitsgruppe der Justizministerien von Bund und Länder mit der Frage, in welchen Fällen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung zielführend sein könnte. Denkbar ist im baden-württembergischen Ressort, sie auf verurteilte Suchtkranke auszuweiten, die sich nach einem Gefängnisaufenthalt oder einer Therapie noch eine Zeit bewähren müssen. „Dort könnte die elektronische Fußfessel sicherstellen, dass sich der Verurteilte von bestimmten Orten und Milieus fernhält“, sagte Wolf. Was wiederum den Therapieerfolg sichern könne.