Frauen nehmen Anstoß an dieser Plakatkampagne in Stadtbahnhaltestellen. Foto: Grüne/privat

In Stuttgart hängen seit kurzem Werbeplakate für eine Reality-Show. Drei Stadträtinnen der Grünen fordern: Schluss mit sexistischen Darstellungen.

Stuttgart - An mehreren stark frequentierten Stadtbahnhaltestellen wie dem Charlottenplatz, dem Hauptbahnhof und dem Killesberg, rücken derzeit großformatig Frauen ins Blickfeld. Sie – eine davon tief dekolletiert – sind Blickfang für die Werbung der Streaming-Plattform Joyn (Pro 7, Sat 1). Die Kampagne preist eine Reality-Show mit dem Titel M.O.M. an, doch mit Mütterlichkeit hat die Plakatkampagne reichlich wenig zu tun, vielmehr schon mit Sexismus, monieren drei Frauen der Grünen-Ratsfraktion.

„Im Rahmen der Kampagne für die Dating-Serie eines Privatsenders werden Frauen mit sexistischen Motiven und Texten herabgewürdigt“, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Und weiter: „Da in Verträgen der Stadt Stuttgart mit dem Betreiber der Plakatwände festgelegt ist, dass eine solche Art der Werbung nicht zulässig ist, sind wir sehr erstaunt und empört.“ Gabriele Nuber-Schöllhammer, Jitka Sklenárová und Petra Rühle beantragen, dass die städtische Gleichstellungsbeauftragte Ursula Matschke und das Rechtsamt der Stadt „umgehend“ dafür sorgen, „dass diese Plakate aus Stuttgart entfernt werden“.

Bei der Dating-Show, die beworben wird, geht es um zwei Männer, die Single-Frauen im Alter zwischen 24 und 46 Jahren treffen. Auf den Plakaten wird die Frage aufgeworfen: „Was Altes? Was Junges? Was Neues!“. Die Herabwürdigung von Frauen wird mit der Frage „Milf oder Missy?“ noch auf die Spitze getrieben: Missy steht für jüngere Frauen, Milf als Abkürzung für „Mom I’d like to fuck“.

Die Gleichstellungsbeauftragte Ursula Matschke, der die Kampagne urlaubshalber bisher entgangen war, sagte am Freitag auf Anfrage: „Ich werde in der Sache tätig und fordere, dass diese Plakate abgehängt werden.“ Man habe verwaltungsintern Richtlinien aufgestellt, wonach Werbung mit diskriminierendem und sexistischem Inhalt nicht ausgehängt werden dürfe. Die in Stuttgart tätigen Außenwerbungsfirmen hätten mit der Stadt vereinbart, Werbeplakate vor Kampagnenbeginn zur Prüfung vorzulegen. „Dies muss beim Tiefbauamt geschehen. Wenn das Tiefbauamt Zweifel hat, werde ich eingebunden“, so Matschke. In diesem Fall aber sei sie nicht konsultiert worden. Ob das Tiefbauamt keine Bedenken hatte oder erst gar nicht kontaktiert worden ist, auch dieser Frage werde sie nachgehen. Jetzt, wo die Plakate bereits hängen, müsse das Rechtsamt entscheiden, ob man einen Rechtsstreit riskiere. „Eine Möglichkeit zum Widerspruch ist zudem eine Beschwerde beim Deutschen Werberat“, so Ursula Matschke.