Schlecht wiederverwertbare Verpackungen sollen für die Hersteller teuerer werden. Foto: dpa

Auch aufgrund des neuen Verpackungsgesetzes sollen Hersteller und Vertreiber von Pappbechern künftig deren Entsorgung mitfinanzieren.

Berlin - Hersteller und Vertreiber von Verpackungen wie Pappbechern für Kaffee, Tragetaschen oder im Versandhandel sollen künftig nicht mehr um die Finanzierung der Entsorgung drücken können. Die neue Zentrale Stelle Verpackungsregister, die ab dem kommendem Jahr das Recycling kontrolliert, hat dafür einen Katalog von 36 Produktgruppen erarbeitet. „Wenn es Geld kostet, beginnt das Nachdenken über die Vermeidung und über recyclinggerechtes Design“, teilte Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle, am Donnerstag mit. „Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung für Verpackungen sollen mit diesem Katalog der Vergangenheit angehören.“

Service- und Versandverpackungen waren schon bisher beteiligungspflichtig, die Umsetzung war nach Angaben der Zentralen Stelle aber „sehr unzureichend“. In Deutschland müssen diejenigen, die verpackte Waren in den Verkehr bringen, die Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Verpackungen organisieren und finanzieren. Dafür zahlen sie Lizenzgebühren an die Dualen Systeme wie den „Grünen Punkt“.

Der Katalog der sogenannten beteiligungspflichtigen Verpackungen soll im Oktober endgültig feststehen, bis dahin läuft ein Konsultationsverfahren. Hintergrund ist das neue Verpackungsgesetz, das ab 2019 nach und nach steigende Recyclingquoten für vorschreibt. Zudem sollen schlecht wiederverwertbare Verpackungen für die Hersteller teuerer werden als recyclingfreundliche Designs.