Der Streit um die Auto-Klimaanlagen geht weiter. Foto: dpa

Daimler nutzt R1234yf nicht, weil das Unternehmen das Kältemittel für feuergefährlich hält. Die EU-Kommission in Brüssel teilt die Bedenken des Stuttgarter Autobauers nicht.

Daimler nutzt R1234yf nicht, weil das Unternehmen das Kältemittel für feuergefährlich hält. Die EU-Kommission in Brüssel teilt die Bedenken des Stuttgarter Autobauers nicht.

Brüssel - Die EU-Kommission hält die deutschen Sicherheitsbedenken gegenüber einem umstrittenen Auto-Kältemittel für unbegründet. Eine wissenschaftliche Überprüfung der bisherigen Tests habe keine Belege dafür geliefert, dass das Mittel R1234yf gefährlich sei, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit.

EU-Industriekommissar Antonio Tajani hatte im Prinzip schon Ende Januar mitgeteilt, dass seine Experten das Mittel für Auto-Klimaanlagen auch nach erneuter Prüfung nicht für gefährlich halten. Damals hatte die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung der europäischen Verträge gegen die Bundesregierung eröffnet.

Der deutsche Autobauer Daimler nutzt R1234yf nicht, weil das Unternehmen die Substanz für feuergefährlich hält. Stattdessen verwendet der Stuttgarter Konzern eine Substanz, die in der EU wegen ihrer Klimaschädlichkeit eigentlich für viele Neuwagen nicht mehr erlaubt ist. Brüssel geht gegen die Bundesregierung vor, weil sie dies zugelassen hat.

Daimler entwickelt CO2-Klimaanlagen

Daimler hält den EU-Bericht für zu eng gefasst. Hinweise seitens unabhängiger Institute wie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder der Deutsche Umwelthilfe würden nicht ausreichend gewürdigt, hieß es in einer Stellungnahme des Autoherstellers. Daher sei die von Daimler favorisierte Lösung nach wie vor die Entwicklung von CO2-Klimaanlagen. Diese sollen so schnell wie möglich in Serie gehen.

Der Kältemittel-Hersteller Honeywell bezeichnet den Bericht der EU für „unabhängig“ und „unanfechtbar“. Er lasse keinen Zweifel daran, dass R1234yf sicher für die Anwendung in Fahrzeugen ist, sagte der bei Honeywell für den Bereich zuständige Geschäftsführer Ken Gayer.

Die erneute Überprüfung der Untersuchungen des Mittels bestärke nun die Schlussfolgerungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), teilte die EU-Kommission mit. Laut KBA-Tests vom vergangenen Sommer entzündet sich R1234yf unter den dafür vorgeschriebenen Bedingungen nicht. Unter extremen Bedingungen brannte das Mittel aber.