Die Rentenversicherung informiert in Zukunft von sich aus alle älteren Arbeitnehmer darüber, wie sich ein früheres Ausscheiden und längeres Arbeiten finanziell auswirken. Foto: dpa

Das Bundeskabinett bringt die Flexirente auf den Weg. Damit will die Koalition den gleitenden Übergang ins Rentenalter ermöglichen. Rentner können mehr dazuverdienen. Auch das vorzeitige Aufstocken der Ruhestandsbezüge wird erleichtert.

Berlin - Die große Koalition gestaltet den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibler. Das Kabinett will am Mittwoch die Formulierungshilfe zum geplanten Gesetz verabschieden. Der Entwurf liegt dieser Zeitung vor. Der Bundestag wird die Regelungen noch im September verabschieden. Ziel ist es, die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer zu erleichtern. „Mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen sind ältere Beschäftigte in der Arbeitswelt unverzichtbar“, heißt es in dem Entwurf. Mit der Einführung der Flexirente soll den Beschäftigen mehr Wahlmöglichkeiten geboten werden.

„Wir werden die Regelaltersgrenze nicht mehr als starre Grenze betrachten, sondern mehr Flexibilität zulassen“, sagte der CDU-Rentenpolitiker Peter Weiß. Wichtigste Neuerung ist, dass die Hinzuverdienstregelung bei vorgezogenen Altersrenten gelockert wird. Künftig wird die Rentenversicherung ältere Beschäftigte automatisch mit der Rentenauskunft informieren, wie sich das Vorziehen und das Hinausschieben des Rentenbeginns finanziell auswirken. Die Kernelemente der neuen Regelung:

Was wird mit dem Gesetz erreicht?

Nach Angaben der Regierung steigt die Zahl der Menschen, die im höheren Alter arbeiten. Inzwischen sei die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig. Vor 16 Jahren seien es nur 20 Prozent gewesen, heißt es im Entwurf. Die Zunahme hängt auch damit zusammen, dass Beschäftigte in der Regel Rentenabschläge hinnehmen müssen, wenn sie vorzeitig ausscheiden. Mit der Flexirente sollen Anreize geschaffen werden, die Teilzeitarbeit und den teilweisen Rentenbezug zu kombinieren, so Weiß.

Was können Rentner hinzuverdienen?

Grundsätzlich gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, die je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren liegt, kann unbegrenzt hinzuverdienen. Für Ruheständler mit vorgezogenen Altersrenten sind die Zuverdienstregelungen jedoch wenig attraktiv. Bisher können Frührentner Nebeneinkünfte von 450 Euro monatlich erzielen, ohne dass es zu Rentenkürzungen kommt. Wer mehr verdient, muss sich für starre Teilrenten-Modelle entscheiden. Künftig soll es flexible Grenzen geben. Frührentner können künftig bis zu 6300 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass es zu einer verminderten Rente kommt. Wer höhere Einkommen erzielt, dem werden in Zukunft grundsätzlich 40 Prozent des Betrags von der Rente abgezogen, der die Grenze von 6300 Euro übersteigt. Ein Beispiel: Wer als Frührentner 10 000 Euro pro Jahr nebenher verdient,  muss 6300 Euro nicht verrechnen. Von den restlichen 3700 Euro werden dann 1480 Euro (40 Prozent) von der Rente abgezogen. Beim Hinzuverdienst sind aber Obergrenzen zu beachten: Rente und Arbeitseinkommen dürfen maximal dem höchsten Bruttolohn der letzten 15 Jahre entsprechen. Der CDU-Abgeordnete Weiß sagt, manche Beschäftigte würden gern noch für einige Stunden im Betrieb arbeiten – etwa, um Nachfolger einzulernen. Auch für sie sei die Regelung gedacht.

Was verbessert sich sonst noch?

Bisher müssen Arbeitgeber für Rentner, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und im Betrieb weiter tätig sind, den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung abführen. Der Beitrag wird dem älteren Beschäftigten aber nicht auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Künftig können diese Mitarbeiter freiwillig den Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung entrichten und erwerben damit einen Anspruch, dass sie sowohl vom eigenen Beitrag als auch vom Arbeitgeberbeitrag profitieren. Das wirkt rentensteigernd.

Wie kann man aufstocken?

Wenig bekannt ist, dass Beschäftigte ihre Rente bald leichter aufstocken können. Wer beispielsweise plant, vor dem regulären Renteneintrittsalter aufzuhören, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge können jetzt schon durch Ausgleichszahlungen vermieden werden. Bisher können sich Beschäftigte dafür ab dem 55. Lebensjahr entscheiden. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Rentenansprüche schon vom 50. Lebensjahr an mit Zusatzbeiträgen aufbessern können. Das hat den Vorteil, dass hohe Summen nicht in kurzer Zeit aufgebracht werden müssen. Die Rentenaufstockung kann sich gerade auch wegen der niedrigen Zinsen und dem aktuell niedrigen Rentenbeitrag lohnen. Die Aufstockung wirkt sich auch dann rentensteigernd aus, wenn sich die Beschäftigten später entschließen, nicht vorzeitig in Ruhestand zu gehen.