Für den Kauf neuer S-Bahnen gibt das Land ebenfalls einen nennenswerten Zuschuss. Foto: Horst Rudel

Das baden-württembergische Kabinett beschließt nach Informationen dieser Zeitung das neue Finanzierungsgesetz für Verkehrsprojekte von Städten, Kreisen und Gemeinden. Auch der S-Bahn-Ausbau, Projekte in der Region und der Stadt Stuttgart werden davon profitieren.

Stuttgart - Der Donaudampfschifffahrtskapitän hat es zu einiger Berühmtheit gebracht, gilt er doch als Beispiel dafür, wie sich in der deutschen Sprache lange Hauptwörter zusammensetzen lassen. Noch ein bisschen länger ist das Wortungetüm Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), mit dem sich am Dienstag auch die Ministerrunde der grün-schwarzen Landesregierung beschäftigt hat. Nach Informationen unserer Zeitung stimmte das Kabinett dem neuen LGVFG zu, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Für die kommunale Verkehrsinfrastruktur steht vom kommenden Jahr an dauerhaft mehr Geld zur Verfügung.

Finanzmittel werden fast verdoppelt

Die Mittel werden um 155 Millionen auf jährlich 320 Millionen Euro aufgestockt. Damit werde „eine wichtige Grundlage für die Verkehrswende geschaffen“, hatte der Verkehrsminister Winfried Hermann im Juli gesagt, als der Gesetzesentwurf vorgestellt wurde, „künftig sollen verstärkt nachhaltige, klimafreundliche Projekte gefördert werden.“ 40 Prozent der Gesamtsumme sollen in den kommunalen Straßenbau fließen, 60 Prozent in Projekte für den öffentlichen Nahverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr.

S-Bahn-Fahrzeuge könnten bezuschusst werden

Davon werden auch die Stadt Stuttgart und die Region profitieren – sowohl beim Straßen- als auch beim Schienenverkehr. So bekommt der Verband Region Stuttgart aus dem Topf eine, über mehrere Jahre verteilte, Förderung von mehr als 100 Millionen Euro für den Kauf von 47 neuen S-Bahnen Das sind 30 Prozent der Anschaffungskosten. Außerdem hat das Verkehrsministerium für weitere Infrastrukturmaßnahmen im Stuttgarter S-Bahnnetz 30 Millionen Euro in Aussicht gestellt. All dies ist freilich noch Zukunftsmusik, da konkrete Förderanträge noch nicht vorliegen und teilweise Richtlinien noch nicht definitiv geregelt sind.

Geld für Stuttgarter Projekte

Auch die Stuttgarter Straßenbahnen hoffen auf mehr Landesgeld für die Anschaffung moderner Busse und Stadtbahnwagen, für die in den nächsten Jahren bis zu eine halbe Milliarde Euro investiert werden müssen. Zudem kommt ein Zuschuss für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 und den Bau einer Abstellanlage für Stadtbahnwagen am Hauptbahnhof in Betracht.

Aus dem LGVFG-Topf wurden bisher auch die Stuttgarter Straßenbauprojekte Rosensteintunnel mit 122 Millionen Euro, Heslacher Tunnel mit 17 Millionen Euro und der Ausbau der B 10/27-Heilbronner Straße zwischen Friedrichswahl und Pragsattel mit 14 Millionen Euro bezuschusst. Sie werden auch weiterhin gefördert.

Brückensanierung in Esslingen

Die Stadt Ludwigsburg kann auf 1,5 Millionen Euro für die 13 Millionen Euro teure Digitalisierung der kommunalen Verkehrsleittechnik hoffen. In Donzdorf (Kreis Göppingen), Herrenberg (Kreis Böblingen) und Göppingen werden neue Kreisstraßen und Ortsumfahrungen mitfinanziert. Die Stadt Esslingen erhält aus dem Programm Zuschüsse für die Sanierung ihrer maroden Neckarbrücken. Das Rathaus rechnet mit Investitionen von 200 Millionen Euro. Aktuell erhält die Stadt fünf Millionen Euro für die 15 Millionen Euro teure Instandsetzung der Hanns-Martin-Schleyer-Brücke zwischen den Stadtteilen Mettingen und Weil.

Mit ziemlicher Sicherheit bekommt auch die Hermann-Hesse-Bahn, die die Stadt Calw (eigene Zuglinie oder als neue Express-S-Bahn) an das Schienennetz der Region anbinden soll, auf der Grundlage des neuen Gesetzes einen millionenschweren Zuschuss. Auch Projekte wie regionale Radschnellwege, die es vermehrt geben soll, können aus dem LGVFG mit einer besseren Förderung rechnen.

Folge der Föderalismusreform

Das neue Gesetz ist eine Folge der Föderalismusreform, in der die finanziellen, Verflechtungen von Bund und Ländern entwirrt wurden. Bisher gab das Land lediglich Bundesmittel weiter, nun erhält es einen erhöhten Anteil aus der Umsatzsteuer. Der bisherige Bundesanteil von 165 Millionen Euro fließt jetzt direkt vom Land in das neue LGVFG, hinzu kommt der gemeinsame Infrastrukturbeitrag vom Land und den Kommunen in Höhe von 155 Millionen Euro.

Beibehalten ist ein Regelfördersatz von 50 Prozent, in bestimmten Fällen (Barrierefreiheit, Klimaschutz, Schienenpersonennahverkehr) kann er auf bis zu 75 Prozent steigen. Bei unvorhersehbaren und erheblichen Kostensteigerungen gibt es künftig eine Härtefallregelung, nach der weitere Zuschüsse gibt. Zudem werden Planungskosten nun bezuschusst – das ist gerade für Projekte des ÖPNV wichtig.