Mit dem Gesetz muss es schnell gehen, denn Ende des Jahres laufen die Ansprüche vieler Kunden wegen des Diesel-Abgasskandals aus. Foto: dpa

Der Gesetzesentwurf zur Musterfeststellungsklage wird vom Bundeskabinett verabschiedet. Damit sollen ab November Verbraucher vor Gericht gegen Unternehmen vorgehen können.

Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Das verlautete aus Regierungskreisen in Berlin.

Mit dem Gesetz sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, vertreten durch Verbände gemeinsam vor Gericht gegen ein Unternehmen vorzugehen. Die Klagebefugnis der Verbände ist aber an hohe Hürden geknüpft, um Missbrauch zu vermeiden. Mit dem Gesetz muss es nach dem Kabinettsbeschluss schnell gehen, denn Ende des Jahres laufen die Ansprüche vieler Kunden wegen des Diesel-Abgasskandals aus.

Es soll nach dem Willen der Koalition Anfang November in Kraft treten. Viele Verbände sowie auch die Grünen kritisieren die hohen Hürden für die Kläger - dem Handelsverband gehen sie hingegen nicht weit genug.