Tanzvergnügen mit Nebenwirkungen: Straftäter machen ihre Opfer häufig auch in Diskotheken mittels K.o.-Tropfen gefügig. Foto: dpa

Der Facharzt Michael Rath kämpft seit Jahren gegen die Verbreitung der K.O.-Substanz GBL. Überwiegend stößt er auf Verständnis. Bloß Abhilfe ist nicht in Sicht.

Bad Schussenried - Fragte man Kriminelle, wie sie sich die Wirkung von K.-o.-Tropfen wünschen, würden sie vermutlich folgende Beschreibung abgeben: Nahezu geschmacklos müsste die Substanz sein, billig und leicht übers Internet zu bekommen. Die Opfer, denen die Substanz unbemerkt ins Getränk geschüttet wird, müssten innerhalb einer Minute in eine Art erotisierten Trancezustand verfallen, der sie wehrlos macht. Wer danach wieder zu sich kommt – ausgeraubt, misshandelt oder vergewaltigt –, sollte Zeichen von Amnesie zeigen und auch sonst vor der Justiz kaum eine Chance haben, weil sich das Gift innerhalb von zwölf Stunden im Körper rückstandslos abbaut und dadurch eben nicht mehr nachweisbar ist.

Niemand muss sich so etwas wünschen, denn diese Chemikalie gibt es längst. Pur schmeckt sie salzig und seifig und heißt GBL, was die Abkürzung für Gammabutyrolacton ist. In einem starken Getränk verwässert aber der Geschmack. Der Körper wandelt die Substanz nach der Einnahme in GHB (Gammahydroxybuttersäure) um. GHB, in der Partyszene auch als Liquid Ecstasy bekannt, kann die Blut-Hirn-Schranke passieren und wirkt als Narkotikum. In niedriger Dosierung würden beim Betroffenen „starke Kontaktwünsche ausgelöst“, sagt Michael Rath. Das sei der Grund, weshalb mit GBL betäubte Frauen später kaum Abwehrspuren aufwiesen.

Die Drogen- und Partyszene bedient sich längst

Michael Rath ist ärztlicher Leiter der Suchtabteilung im Zentrum für Psychiatrie in Bad Schussenried (Kreis Biberach). Mit schnellem Schritt geht er durch die Flure, seine Art zu sprechen ist ökonomisch, sachlich, auf die Sache fokussiert. Jedes Telefon in der Klinik scheint zu wissen, wo er sich gerade aufhält. Ständig wird er verlangt.

Seit Jahren kämpft der Facharzt gegen die GBL-Flut, aus der die Drogen- und Partyszene eifrig schöpft, nicht nur in Oberschwaben. „Das hat die Größenordnung von Heroin“, sagt Rath. Seit er vor zehn Jahren vom Klinikum München-Haar nach Bad Schussenried kam, hat er viele GBL-Süchtige behandeln müssen, deutlich mehr als in München, erzählt er. „Das ist häufig ein sehr schwerer Entzug“. Drei solcher Patienten hat er während seiner Medizinerlaufbahn nicht mehr retten können.

Eine Attacke kostet umgerechnet sieben Cent

Als die frühere Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing-Lichtenthaler (SPD) einmal in die Nähe der Bad Schussenrieder Landesklinik kam, sprach der Arzt sie auf GBL an. Sie lud ihn 2009 zu einer Anhörung ins Bundesministerium nach Berlin ein, wo es unter anderem um K.-o.-Tropfen ging. Auch die Industrie war da. „Ich war der einzige Arzt in dieser Veranstaltung. Das hat mich sehr gewundert“, erinnert sich Rath. Man habe ihm freundlich zugehört, mehr nicht. Inzwischen hat das Thema GBL Kreise gezogen, aber grundsätzlich geändert hat sich nichts.

Über Internetapotheken ist GBL für jedermann problemlos bestellbar. Eine Literflasche kostet um die 70 Euro, genug für bis zu 1000 mögliche K.-o.-Angriffe. Ein bis zwei Milliliter reichten für die Betäubung eines Erwachsenen aus, rechnet Rath vor. Sieben Cent kostet Kriminelle also ein Angriff. Die aktuelle Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) sagt auf Anfrage, das Problem sei bekannt, sie setze sich für „einen Lösungsansatz“ ein, unter anderem durch Gespräche mit Kollegen in anderen EU-Staaten.

BASF sieht keine Handhabe für einen deutschen Alleingang

Der größte deutsche Hersteller von GBL ist der Chemieriese BASF. Nach Unternehmensangaben werden in Ludwigshafen, Geismar (USA) und Kuantan (Malaysia) jährlich rund 50 000 Tonnen GBL hergestellt. Die globale Produktion aller chemischen Hersteller liege bei rund 250 000 Tonnen. GBL ist ein „Synthesebaustein“ zur Produktion vieler Spezialchemikalien wie Pflanzenschutzmittel, Elektronikchemikalien, Lacke, Industriereiniger, Klebstoffe, Lösungsmittel, aber auch Arzneimittel wie Antibiotika und Anti-Demenz-Präparate. Den Großteil der Produktion verarbeite BASF innerhalb der eigenen Werke, sagt ein Sprecher. Darüber hinaus belieferte Chemikalienhändler würden überprüft und müssten juristisch verbindliche „Endverbleibserklärungen“ unterschreiben. So soll verhindert werden, dass GBL an Süchtige oder Kriminelle weiterverkauft wird.

GBL fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Damit sind Besitz und Konsum straffrei. Michael Rath versteht das nicht. Bei Methadon, sagt er, müsse er in seiner Klinik doch auch über jeden Milliliter Buch führen. Er hat sich einen Kompromissvorschlag ausgedacht: die Vergällung. Spiritus beispielsweise sei auch nichts anderes als hundertprozentiger vergällter Alkohol. Die bitterste bekannte Vergällungssubstanz heißt Denatonium. „Das kriegen Sie nicht runtergeschluckt“, sagt Rath. Mit diesem Zuatz wird beispielsweise erreicht, dass Babyshampoo von Säuglingen nicht getrunken wird. Denatonium wird von einem Hersteller in Schottland unter dem Produktnamen Bitrex vertrieben. Der Arzt hat sich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt. „Ich habe gefragt, ob es mit der Vergällung von GBL Probleme geben könnte. Dort hieß es, nein. Das wird sogar vereinzelt schon gemacht.“ BASF sieht das anders.

Eine Vergällung sei „mit den meisten Anwendungen nicht kompatibel, da sie zur Verunreinigung des Stoffes selbst und der daraus hergestellten Produkte führen kann“, teilt der Konzern mit. Gerade bei der Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen sei das nicht zu verantworten. Warum, fragt Michael Rath, werden dann die nicht für die Medikamentenproduktion gedachten Chargen unvergällt, der große Rest aber vergällt verarbeitet? „Der mit Graffiti beschmierten Hauswand ist es völlig egal, ob das GBL im Reiniger bitter schmeckt“, sagt er. Seinen Vorschlag hat er auch schon ans Bundesgesundheitsministerium gerichtet. Von dort sei ebenfalls die Antwort gekommen: „Geht nicht, ist zu kompliziert“, so der Arzt. Sicher würde eine Vergällung die GBL-Chargen etwas verteuern, vermutet er. Aber wo der Staat wolle, setze er großindustrielle Lösungen ja trotzdem durch. Heizöl etwa werde ja auch rötlich eingefärbt, um es so vom höher besteuerten Dieselkraftstoff zu unterscheiden.

Heizöl wird von Dieselkraftstoff auch durch einen Zusatzstoff unterschieden

Was nutzt eine Selbstverpflichtung der Hersteller?

BASF setzt auf die Selbstverpflichtung der Hersteller. Deswegen liefen Verhandlungen zwischen den führenden weltweiten Chemieverbänden, wird mitgeteilt. Auch die Drogenbeauftragte Mortler glaubt nicht, dass ein deutscher Sonderweg die Lösung ist. Es sei schon geprüft worden, ob GBL „insoweit dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden könnte, wie es nicht als Industriechemikalie, sondern mit dem Zweck eines missbräuchlichen Einsatzes als Rauschmittel in Verkehr gebracht wird“, so Mortler. Doch gegen eine solche Lösung bestünden „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ in Bezug auf die dann fehlende Bestimmtheit bei Strafvorschriften. Außerdem stamme das GBL, das als Rauschmittel im Umlauf sei, überwiegend von im Ausland betriebenen Internetshops. Lieferanten seien Chemikalienhändler aus China und Indien. Verkauft werde das GBL offiziell als Felgenreiniger oder Grafitti-Entferner.

Michael Rath können all diese Argumentationen nicht überzeugen. Die Industrie und die Rechtsprechung müssten einfach einen Weg finden. Er will weiterhin seine Meinung und seine Arztperspektive einbringen, wo immer er gefragt ist. Das Telefon klingelt. Er verabschiedet sich mit kurzem, festem Händedruck. Die Patienten warten.