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Die Zahl der Opfer von K.-o.-Tropfen im Land ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Mit den farb- und geruchlosen Substanzen setzen die Täter ihre Opfer außer Gefecht, um sie anschließend auszurauben oder sich sexuell an ihnen zu vergehen.

Stuttgart/Heidelberg - Zwischen 2007 und 2011 hat die polizeiliche Kriminalstatistik in Baden-Württemberg mehr als 700 mögliche Fälle erfasst, die in Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen stehen dürften. Im Jahr 2007 waren es noch 113, 2011 schon 167. Von den Delikten in diesen fünf Jahren wurden über 300 in Vergnügungsstätten verübt. Der Großteil der 970 Opfer ist weiblich (521), überwiegend kannten die Betroffenen den Täter gar nicht oder nur flüchtig.

Szenenwechsel: Eine junge Frau steht alleine neben der Tanzfläche. Ein Mann läuft vorbei, die beiden kommen ins Gespräch, er drückt ihr ein Glas in die Hand. Sie stoßen an, die Frau trinkt. Eine ganz normale Szene in der Disco. Allerdings sollten Partygänger lieber die Finger von Getränken lassen, die ihnen wildfremde Personen spendiert haben. Der Grund: Hinter der netten Geste könnte eine fiese Absicht stecken. Immer häufiger gibt es Straftaten, die in Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen stehen.

Aber was genau sind K.-o.-Tropfen? Eine Eingrenzung gestaltet sich schwierig. Strafrechtlich ist der Begriff nicht exakt definiert, denn es gibt viele verschiedene Stoffe mit ähnlicher Wirkung. Diese reicht von Enthemmung, Schwindel und Verlust der Muskelkontrolle bis hin zu Übelkeit, Bewusstlosigkeit und Beeinträchtigung des Erinnerungsvermögens. Das alles sind aber Symptome, die auch bei Menschen auftreten, die zu tief ins Glas geschaut haben. Und genau darin liegt ein erstes Problem.

Die häufigsten Tatorte für die Verabreichung von K.-o.-Tropfen sind Discotheken, Festzelte, Gaststätten oder Bars – Vergnügungsstätten, an denen reichlich Alkohol konsumiert wird. Zu erkennen, ob eine Person lediglich einen über den Durst getrunken hat oder tatsächlich vergiftet wurde, ist auf den ersten Blick nahezu unmöglich. Das vereinfacht es den Tätern.

Bei Verdacht die Polizei aufsuchen

Wie das Innenministerium auf Antrag der Landtagsabgeordneten Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Grüne) ausführt, fehle sehr oft der eindeutige Nachweis. Aus den letzten fünf Jahren sind daher landesweit auch nur 13 Fälle bekannt, bei denen es zur Anklage kam. Die überwiegende Zahl der Strafverfahren musste eingestellt werden. Hauptsächlich, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass K.-o.-Tropfen im Spiel waren.

Womit das zweite große Problem deutlich wird: Die verabreichten Substanzen bauen sich in Blut und Urin innerhalb weniger Stunden ab. „Man sollte bei einem Verdacht nicht den Arzt oder Notdienst aufsuchen, sondern sofort die Polizei“, rät Gisela Skopp, Leiterin des forensisch-toxikologischen Labors im Institut für Rechtsmedizin an der Uni-Klinik Heidelberg.

Wenn die geschädigte Person mit Erinnerungslücken aufwacht und den Verdacht hat, jemand habe ihr möglicherweise K.-o.-Tropfen ins Getränk getan, ist es für einen Test schon zu spät. Zudem wird die Bereitschaft, Anzeige zu erstatten, maßgeblich durch Scham beeinflusst. Sei es wegen des Gefühls, nicht aufgepasst zu haben, oder aufgrund der Befürchtung, dass man am Ende doch selbst an dem Blackout schuld war, weil man Alkohol oder sonstige Rauschmittel zu sich genommen hat. Die Dunkelziffer ist damit hoch. Um dem entgegenzuwirken, gibt es am Universitätsklinikum Heidelberg seit November 2012 die erste Gewaltambulanz in Baden-Württemberg. Dort wird Opfern von körperlicher oder sexueller Gewalt eine umgehende rechtsmedizinische Untersuchung angeboten. Mit deren Hilfe lässt sich – insofern Betroffene bei einem Verdacht schnell handeln – auch die Verabreichung von K.-o.-Tropfen nachweisen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst deckt das Gebiet von Nordbaden ab und ist rund um die Uhr erreichbar. Monatlich gibt es hier etwa ein bis zwei Fälle mit Verdacht auf K.-o.-Tropfen. Denn die Vermutung, unfreiwillig mit diesen Substanzen in Kontakt gekommen zu sein, ist kein Bagatellvorfall, den man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Schließlich bleibt es in den meisten Fällen nicht dabei. Zudem kann eine Überdosierung unkalkulierbare Folgen haben, zu denen Koma oder eine tödliche Atemlähmung zählen.

Aber was können Partybesucher unternehmen, wenn der Nachweis von K.-o.-Tropfen und die Suche nach den Tätern sowieso einem Kampf gegen Windmühlen gleichen? Wichtig ist, sich der Problematik bewusst zu sein. „Man sollte überhaupt den Alkoholkonsum zügeln und darauf achten, ob man Medikamente nimmt, die eine Wechselwirkung mit Alkohol haben“, empfiehlt Rechtsmedizinerin Gisela Skopp.