Der Mann stand wegen der Tötung seiner Frau und seinen Stieftöchtern vor Gericht. Foto: dpa

Im Fall des 53-Jährigen, der sich in der JVA Ravensburg erhängt haben soll, sieht das Ministerium keine Versäumnisse bei sich. Der Mann sei sozial, psychologisch und medizinisch betreut worden.

Ravensburg - Nach dem Suizid eines 53-Jährigen in der Untersuchungshaft in Ravensburg geht das Justizministerium in Stuttgart nicht von Versäumnissen im Umgang mit dem Gefangenen aus. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit.

Die Obduktion hatte bestätigt, dass der Gefangene, der Anfang Juli seine thailändische Ehefrau und die beiden 14 und 18 Jahre alten Stieftöchter getötet haben soll, durch Erhängen starb. „Wir gehen von Suizid aus“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster. Der Mann war am Mittwoch von Mitgefangenen in seiner Zelle erhängt gefunden worden.

Mitgefangener haben 53-Jährigen angegriffen

Der Mann sei sozial, psychologisch und medizinisch betreut worden. Weitere Schutzmaßnahmen wie die Verlegung in einen besonders gesicherten Haftraum seien nicht geboten gewesen, teilte der stellvertretende Leiter der JVA, Bernhard Locher, am Donnerstag mit. Nach Lochers Angaben hatte ein Mitgefangener den 53-Jährigen im Juli in der JVA angegriffen und im Gesicht verletzt.

In Gefängnissen kommt es immer wieder zu Selbsttötungen. Das sei trotz aller Vorkehrungen nie vollständig auszuschließen, erklärte das Justizministerium. 2011 gab es in Baden-Württemberg einen Fall, 2015 sieben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steht nun auch das Ermittlungsverfahren wegen der Tötung von Ehefrau und Stieftöchtern vor dem Ende. Da es keine Zweifel an der Täterschaft des Mannes gebe, werde es wohl mit einer sogenannten Abschlussverfügung beendet.