Das Landgericht Mosbach konnte keine Schuld bei der angeklagten Frau feststellen. Foto: dpa

Die Gefängnispsychologin, die laut Anklage einen 17-Jährigen in der JVA Adelsheim sexuell missbraucht haben soll, wurde freigesprochen. Was genau geschah, bleibt nebulös.

Mosbach - In einem Prozess wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen im Gefängnis ist eine Psychologin vom Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) freigesprochen worden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Anklage hatte der 33-Jährigen vorgeworfen, in der JVA Adelsheim 2016 mehrfach Geschlechtsverkehr mit einem 17 Jahre alten Häftling gehabt zu haben. Sie forderte deswegen ein Jahr Haft auf Bewährung. Die Verteidigung sagte hingegen, die Frau sei von dem mittlerweile volljährigen Mann vergewaltigt worden. Sie beantragte Freispruch.

Keine Aussagen, keine Zeugen

Die Verhandlung war größtenteils nicht öffentlich. Das Gericht habe in seiner Urteilsbegründung betont, ihm hätten keine Details zu den angeblichen Taten vorgelegen, sagte eine Justizsprecherin. Weder die Frau, noch der Mann hätten im Prozess ausgesagt. Zudem gebe es keine Tatzeugen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: E 127).

Die Staatsanwaltschaft hatte der Sprecherin zufolge in der Sache auch gegen den Häftling ermittelt. Das Verfahren sei eingestellt worden.