Justizopfer Harry Wörz im Landgericht Karlsruhe zusammen mit seiner Anwältin Sandra Forkert-Hosser. (Archivfoto) Foto: dpa

Nachdem er ein Vergleichsangebot des Landes abgelehnt hat, ist für Justizopfer Harry Wörz ein Ende des Gerichtsmarathons nicht in Sicht. Nun wird der Entschädigungsprozess fortgesetzt. Weiter geht es aber erst nach den Ferien.

Karlsruhe - Der Entschädigungsprozess des Justizopfers Harry Wörz wird erst nach den Sommerferien fortgesetzt. Ein neuer Verhandlungstermin ist nach Angaben des Landgerichts Karlsruhe noch nicht bestimmt. Nachdem Wörz das Vergleichsangebot des Landes abgelehnt hat, kann er nun ergänzende Angaben für den weiteren Prozess vortragen. „Wir waren bereit, eine sechsstellige Summe zur Abgeltung aller Forderungen zu bezahlen“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Jürgen Gremmelmaier, am Freitag.

Keine Stellungnahme von Wörz

Das Land habe ein „großzügiges Vergleichsangebot“ unterbreitet, mit dem der Rechtsstreit umfassend und endgültig hätte abgeschlossen werden können. „Alle Forderungen hätten damit abgegolten werden sollen. Leider wurde dieses Angebot - ohne Angabe von Gründen - abgelehnt“, bedauerte der Gerichtssprecher. Von Wörz oder seiner Anwältin gab es dazu auf Anfrage keine Stellungnahme. Wörz hatte nach Medien-Berichten seine Ablehnung des nicht näher genannten Betrags mit „hohen Steuern“ und weiteren Abzügen begründet. Auch müsse er davon Anwaltskosten für einige Prozesse und Schulden abzahlen.

Der 49-Jährige aus Birkenfeld bei Pforzheim steht für einen der spektakulärsten Justizirrtümer: Er war 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Frau verurteilt worden und saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Er stritt 13 Jahre vor verschiedenen Gerichten, bis er im Dezember 2010 rehabilitiert wurde.

Bislang hat der Staat dem Installateur knapp 156.000 Euro zugebilligt. Wörz will vom Land Baden-Württemberg zusätzlich 86.000 Euro für seinen Verdienstausfall. Außerdem verlangt er einen Ausgleich der Kosten für Anwälte und Möbel aus seiner wegen der Haft aufgelösten Wohnung in Höhe von 26.000 Euro (Az.: 10 O 370/14). Schließlich fordert er eine Berufsunfähigkeitsrente über das Jahr 2016 hinaus.

Wörz war vorgeworfen worden, 1997 seine damals von ihm getrennt lebende Frau mit einem Schal fast zu Tode gewürgt zu haben. Die frühere Polizistin ist heute ein schwerer Pflegefall und kann sich nicht mehr mitteilen. Wer die Tat verübte, wurde nie aufgeklärt.