Bis Justitia ihr Urteil fällt, sind oftmals Denkwürdigkeiten zu protokollieren – absichtliche wie unfreiwillige. Foto: dpa

Ein geständiger Mörder, der Freispruch fordert, ist keineswegs die einzige Seltsamkeit, mit der Richter sich zu befassen haben. Eine Sammlung von denkwürdigen Fällen aus der jüngeren Vergangenheit.

Böblingen/Sindelfingen - Ein Mann, der den Mord an seiner Ehefrau gesteht, dafür aber Freispruch fordert, war selbst den Bediensteten des Landgerichts Stuttgart neu. Die Verhandlung gegen den australischen Auswanderer, der eigens wegen der Tat nach Sindelfingen reiste, war aber keineswegs der einzige denkwürdige Prozess, mit dem Richter sich in der jüngeren Vergangenheit befassen mussten.

In einer Verhandlung vor dem Böblinger Amtsgericht stammte die Merkwürdigkeit nicht vom Angeklagten, sondern von der Staatsanwaltschaft. „Ich habe keine Ahnung, warum ich hier sitze.“ Mit diesem Satz hatte der 22-jährige Angeklagte den Prozess eröffnet. Laut Staatsanwaltschaft hatte er mit einem Komplizen einen Kiosk in Magstadt überfallen. Diesen Vorwurf hielt nach kurzem Prozess aber nicht nur der Richter für eine Mär. Selbst die Staatsanwältin plädierte auf Freispruch. Offenbar war der 22-Jährige nie in Magstadt gewesen. Die Anklage verdankte er einer Ähnlichkeit zum eigentlichen Täter. Beide sind groß gewachsen, haben ihr rotes Haar an den Seiten abrasiert und hinten zum Zopf gebunden. Die Polizei war auf den äußerlich auffälligen 22-Jährigen aufmerksam geworden, weil er bereits aktenkundig war: wegen Angelns ohne Angelschein.

Dafür, dass Verteidiger Gerichte plagen, hat die Branche einen Fachbegriff

Dafür, dass Verteidiger Gerichte plagen, hat die Branche einen eigenen Fachbegriff geprägt: Kammerjogging. Um über Anträge zu entscheiden, müssen Richter den Verhandlungssaal verlassen, und sei es nur für Sekunden. In einem Prozess gegen einen Litauer, der eine spielfilmwürdige Überfallserie begangen hatte, hatte der Anwalt Moritz Schmitt die Kammer reichlich joggen lassen. Er beantragte, ein beglaubigter Übersetzer müsse bestätigen, dass „male“ mit männlich zu übersetzen sei. Er forderte die Untersuchung eines Mietwagens auf DNA-Spuren, den sein Mandant vor 13 Jahren gefahren hatte – oder nicht. Er beantragte eine formelle Prozessunterbrechung, um in eine abgelaufene Parkuhr weiteres Kleingeld einzuwerfen. Letzteres sogar erfolgreich. Dass dieses Verfahren langwierig werden würde, hatte sich allerdings schon zu seinem Beginn angedeutet. Der Angeklagte wollte vorab eine Erklärung verlesen: 42 Seiten lang, auf Litauisch. Zumindest numerisch dazu passend, dauerte es bis zur seiner Verurteilung 42 Prozesstage.

Die Anwälte jener Frau, die in einem Sindelfinger Hochhaus ihre Nachbarin erstach, beharrten ebenfalls auf einer bemerkenswerten Verteidigungslinie, wenn auch weniger hartnäckig. Sie fragten Dutzende von Zeugen, ob in der Wohnung des Opfers ein Sarg nebst Ketten an der Wand gehangen habe. Kein einziger antwortete mit ja. Aus Sicht der Verteidigung schien auch hoch interessant, wo genau ein kleiner weißer Hund saß und wie scheu er auf Fremde reagierte. Immer weitere Zeugen wurden außerdem geladen, um das Maß der Unordnung zu beurteilen, das in der Wohnung des Opfers herrschte. Wie Inneneinrichtung, Tierliebe oder mangelnde Reinlichkeit geeignet sein sollten, die Unschuld der Angeklagten zu beweisen, blieb das Geheimnis der Anwälte. Die Frau wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Nicht selten fordern sogar die Opfer Freiheit für die Täter

Keine Seltenheit sind Fälle, in denen der Unwille der Opfer Prozesse verzögert, überhaupt eine Straftat zu erkennen. Beispielhaft steht dafür ein Verfahren darüber, dass ein Mann durch eine geschlossene Tür auf seinen Chef nebst einem Kollegen geschossen hatte. Juristen nennen dies versuchten Totschlag. Alle Prozessbeteiligten nannten es einen Streit unter Bekannten, den Ehrenmänner unter sich zu klären wüssten. Der angeschossene Chef ließ wissen, schließlich habe er nicht mehr erlitten als einen Kratzer, nicht der Rede wert. Dass der Angeklagte aus Wut überdies seinen Mercedes bis zur Unkenntlichkeit zerschlagen hatte, hielt er ebenfalls für lässlich. Er werde sich eben einen neuen kaufen. Dem Angeklagten half solche Nachsicht nicht. Er musste zweieinhalb Jahre in Haft.

Regelmäßig geben Prozesse auch Einblick in Fantasiewelten, die ausschließlich im Kopf eines Menschen existieren. Ihm könne ohnehin nichts mehr passieren, ließ ein 46-jähriger Angeklagter wissen. Er sei längst erschossen worden. Der Mann hatte sich mit einem Ladendetektiv geprügelt, weil der ihn wegen eines Diebstahls aufgehalten hatte. Der Wert der Beute summierte sich auf exakt 1,09 Euro. Der Detektiv hatte aus Sicht des Angeklagten keinen Grund einzugreifen. Schließlich seien die angeblichen Waren im Supermarkt ohnehin nur Holografien, die Außerirdische mit Hilfe eines unter der Erde geparkten Raumschiffs erzeugen. In derartigen Fällen haben die Richter nicht über Strafen zu urteilen, sondern über eine Einweisung in die Psychiatrie.

Den 46-Jährigen schickte das Gericht in die Therapie. Jenen australischen Mörder erklärten die Richter hingegen für geistig gesund. Er hatte argumentiert, seine Frau habe einen rechtswidrigen Angriff auf sein Vermögen geplant. Diese Straftat habe er in Notwehr verhindern dürfen. Gemeint war der Zugewinnausgleich nach der Scheidung. „Sie wissen selbst, dass sie hier Unsinn reden“, sagte der Richter. Das Urteil lautete lebenslänglich.