Innenminister Thomas Strobl (CDU): Für Kinder und Jugendliche ist das Sozialministerium zuständig. Foto: dpa

Mannheim hat ein Problem mit jugendlichen Straftätern aus Nordafrika. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat jetzt auf den Hilferuf des dortigen Oberbürgermeisters Peter Kurz (SPD) reagiert und ihm zurückgeschrieben. Doch zufrieden ist der Rathauschef mit der Antwort aus Stuttgart nicht.

Stuttgart/Mannheim - In der Frage, wie das Land mit jugendlichen Straftätern aus Nordafrika umgeht, hat die grün-schwarze Regierung noch keine Antwort gefunden. Auf Anfrage unserer Zeitung betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU), dass die Ausländerbehörden bei Alterszweifeln die Handwurzelknochen röntgen lassen sollen, die fachliche Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche ansonsten aber beim Ressort von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) liege.

Das Sozialministerium habe aber seine volle Unterstützung, wenn es jetzt eine härtere Gangart einschlage, sagte Strobl.

„Staatsversagen“ in Mannheim

Wie unsere Zeitung vor eineinhalb Wochen exklusiv berichtete, hatte sich Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) in einem Brief an Strobl gewandt und gebeten, dass dieser kurzfristig die Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung von Minderjährigen schaffen soll.

Der Grund dafür ist, dass rund 15 der mehr als 200 unbegleiteten minderjährigen Ausländer (Uma) in Mannheim seit 2015 durch eine hohe kriminelle Energie auffallen. Sie stammen überwiegend aus Marokko, halten sich hierzulande an keine Regeln und begehen Körperverletzungen und Diebstähle. Laut Kurz werden die Täter wegen fehlender Identitäten und fraglicher Strafmündigkeit jedoch nur selten zur Rechenschaft gezogen. Die Bevölkerung nehme das Problem als „Staatsversagen“ wahr, schrieb er.

Der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) und das Sozialministerium auf Arbeitsebene hätten in der Angelegenheit „keine Lösungsmöglichkeiten aufzeigen“ können, so Kurz in seinem Schreiben an den Innenminister.

Strobls Antwort stellt OB nicht zufrieden

Strobl hat ihm mittlerweile geantwortet. Doch zufrieden ist der Mannheimer OB nicht. Er betonte am Dienstag, dass er Unterstützung erwarte. Als Lösungsansatz nannte Kurz erneut eine geschlossene Einrichtung, um die Gruppe unterbringen zu können. Laut Sozialministerium ist es derzeit schon zulässig, Minderjährige in geschlossenen Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen – jedoch nur nach familiengerichtlichen Entscheidungen, für die strenge Maßstäbe gelten. „Geschlossen bedeutet dabei keine auf die Verhinderung von Ausbrüchen ausgerichtete Unterbringung“, teilte ein Sprecher von Sozialminister Lucha zuletzt bereits unserer Zeitung mit.