Die meisten kriminellen Jugendlichen kommen nach ein oder zwei Jahren wieder auf die richtige Bahn. Doch wie sollen die Behörden mit den notorischen Gangstern umgehen? Foto: Symbolbild (Weingand)

Das deutsche Jugendstrafrecht zielt auf Erziehung statt Strafe ab. Manche fordern eine Verschärfung – etwa die Herabsetzung der Strafmündigkeit.

Murrhardt - Für den Murrhardter Bürgermeister Armin Mößner (CDU) zeigen die Beispiele des 14-Jährigen und der Backnanger Bande eine Gesetzeslücke auf. „Es muss doch einen Weg geben, um solchen Fällen zu begegnen. Hier haben keine Jugendhilfemaßnahmen gegriffen“, sagt er und schlägt vor: „Die Strafmündigkeit sollte auf zwölf oder sogar zehn Jahre herabgesetzt werden.“ Mößner sieht die Landes- und die Bundespolitik in der Pflicht. Im baden-württembergischen Justizministerium ist laut einem Sprecher derzeit aber keine Rede von einer Verschärfung des Jugendstrafrechts. Die Jugendkriminalität im Land nehme seit den 1990er Jahren ab. Auch die Sozialdezernentin des Rems-Murr-Kreises, Petra Bittinger, hält nichts von einer Verschärfung: „Ich bin keine Sozialromantikerin. Aber aus jungen Menschen, die in den Knast gehen, wird unter Umständen gar nichts mehr“, sagt sie.

Der Polizeisprecher Rudolf Bihlmaier sagt, die meisten kriminellen Jugendlichen kämen nach „einem oder zwei Jahren“ wieder auf den rechten Weg. Dabei sei hilfreich, dass die deutschen Gesetze nicht auf Bestrafung ausgerichtet seien, sondern darauf, zu erziehen (siehe „Erziehung und Strafe“). Die Missetaten von Kindern unter 14 Jahren landen beispielsweise nicht im Führungszeugnis, um die Zukunft der Täter nicht zu verbauen. Als Intensiv- beziehungsweise Schwellentäter können sie bei den Behörden aber trotzdem geführt werden. Dann sucht die Polizei das Gespräch mit den Jugendlichen und ihren Eltern. Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Polizei tauschen sich regelmäßig über die Täter aus. Je nach Schwere eines Falls werden die Familien von Sozialpädagogen betreut. „In der Regel wird versucht, ein Kind aufzufangen“, sagt Bihlmaier. Auch die Unterbringung in einer Wohngruppe oder einem geschlossenen Heim ist möglich. Doch Eltern haben ein Recht auf den Umgang mit ihrem Kind – soll ihnen das Sorgerecht entzogen werden, muss eine „akute Kindswohlgefährdung“ vorliegen. Im Rems-Murr-Kreis gab es im vergangenen Jahr 17 vollständige und 16 teilweise Übertragungen der elterlichen Sorge. Die Gründe dafür waren aber meist Verwahrlosung oder Misshandlung. Eltern können auch der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung zustimmen. Dann müssen im Heim aber Kapazitäten frei sein – und die Einrichtung muss den Jugendlichen auch aufnehmen wollen.

Nicht jeder lässt sich von erzieherischen Maßnahmen auf den richtigen Weg bringen, wie etwa der 14-Jährige aus der Murrhardter Gruppe. „Selten gibt es solche Extremfälle, in denen all das nicht hilft. Dann bringt nur noch Strafe als Sanktion etwas“, räumt der Polizeisprecher Bihlmaier ein. In dem konkreten Fall könnte dies bald so weit sein: Seit einigen Monaten ist der Jugendliche 14 Jahre alt und damit strafmündig. Er steht in Verdacht, seitdem wieder Straftaten verübt zu haben. „Man könnte aber auch den Eindruck gewinnen, dass es ruhiger um ihn geworden ist“, sagt Bihlmaier.

„Es wird Zeit, dass jetzt das Strafrecht greift“, sagt der Bürgermeister Mößner. Eine Bürgerwehr, wie sie manche Einwohner gefordert hätten, sei aber das falsche Mittel. Bald soll es ein Gespräch geben, an dem das Jugendamt, Vertreter der Stadt, die Eltern und der Jugendliche selbst teilnehmen sollen. Klar ist, dass die Stadt die Begleichung des Schadens, den der Jugendliche zum Beispiel bei Einbrüchen in öffentlichen Einrichtungen angerichtet hat, von den Eltern auf zivilrechtlichem Weg einfordern will.