Die Kinder- und Jugendhilfe Neuhausen kümmert sich um junge Menschen mit Problemen. Foto: Ines Rudel

Betreute Jugendliche, die ihr eigenes Geld verdienen, müssen 75 Prozent ihres Nettolohns dem Esslinger Jugendamt abgeben. Das bringt die Betroffenen häufig in finanzielle Schwierigkeiten.

Esslingen - Am Monatsende bleibt nicht viel übrig. Wenn die Auszubildende zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel, Margarita Grigoryan, auf ihre Lohnabrechnung schaut, stehen dort rund 700 Euro netto. 525 Euro muss sie davon an das Jugendamt als Kostenbeteiligung für ihre Unterbringung und Betreuung in einer von der Kinder- und Jugendhilfe Neuhausen betreuten Wohngemeinschaft in Scharnhausen abgeben.

„Man möchte vielleicht auch einmal mit den Kollegen in der Mittagspause etwas essen oder in der Stadt einen Kaffee trinken gehen, das ist nur schwer möglich“, beschreibt die 17-Jährige ihre finanzielle Situation. Von ihrem Monatslohn im zweiten Lehrjahr bleiben ihr noch rund 175 Euro plus 90 Euro Taschengeld vom Jugendamt. Das Geld wird für Kleidung, Hygieneartikel, Snacks oder Freizeitaktivitäten gebraucht. Die Ausbildung hatte Margarita Grigoryan begonnen, als sie noch bei ihren Eltern gewohnt hat. Im Dezember wird sie 18 Jahre alt. Ein Ausbildungsabbruch kommt für sie nicht infrage.

Auch das Kindergeld wird an das Jugendamt überwiesen

Neben der Beteiligung der Jugendlichen selbst werden weitere Geldquellen zur Kostendeckung angezapft. Die Eltern müssen sich finanziell beteiligen und das Kindergeld wird auch an das Amt überwiesen.

Abgegeben werde das Geld in bar, erklärt Margarita Grigoryan. Sie hebe den Betrag von ihrem Girokonto ab und übergebe ihn in der Unterkunft an einen Betreuer. „Und dann hört man nichts mehr davon“, ärgert sie sich. Quittungen habe sie bis zum Beginn der Recherchen für diesen Zeitungsartikel nicht bekommen. Nach einer Presseanfrage an die Hausleitung habe sie einige Quittungen für ihre jüngsten Zahlungen erhalten, wie die junge Frau am Telefon berichtet.

Das Landratsamt in Esslingen, zu dem das für Grigoryan zuständige Jugendamt gehört, betont, keinen Spielraum für die Abzüge zu haben. Sie dienten der Kostenbeteiligung für die Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen und seien gesetzlich vorgeschrieben. Ein Platz in einer Betreuung koste zwischen 4000 und 5000 Euro im Monat. „Es handelt sich nicht um Kann-Vorschriften, sodass die Heranziehung zu erfolgen hat. Ebenso ist der Umfang der Her¬anziehung allgemein festgelegt und stellt keine Einzelfallentscheidung dar“, teilt der Sprecher Peter Keck mit. Die gesetzliche Regelung lasse wenig Ermessensraum. Ausnahmen seien auf Tätigkeiten im sozialen oder kulturellen Bereich begrenzt.

Den Jugendlichen fehlt Geld für Möbel und Führerschein

Für Margarita Grigoryan könnte die Situation im Dezember – nach ihrem 18. Geburtstag – ein Ende haben. Doch während wohl die meisten Jugendlichen freudig auf den Tag ihrer Volljährigkeit warten, blickt die 17-Jährige mit gemischten Gefühlen in die Zukunft. Durch die hohe Abgabenlast habe sie keine Ersparnisse. Für eine Mietwohnung müsse aber Kaution hinterlegt werden. Auch Geld für Möbel habe sie nicht, und einen Führerschein könne sie bisher aus finanziellen Gründen auch nicht machen. Und das wohlgemerkt, obwohl sie als Auszubildende eigentlich jeden Monat 700 Euro von ihrem Arbeitgeber überwiesen bekommt. Kurzum: Der Schritt in die Selbstständigkeit bereitet ihr große Sorgen. Wenn ihr der Start in ein selbstständiges Leben aus finanziellen Gründen nicht gelingt, könnte sie vorerst in der betreuten Jugendeinrichtung weiter wohnen. „Man wird abhängig gemacht“, ärgert sie sich.

Einer der Auswirkungen der momentanen Gesetzeslage ist, dass viele der betreuten Jugendlichen vor einem Ferienjob oder einer Berufsausbildung zurückschrecken. Mareike Brauer ist 16 Jahre alt und wohnt in derselben Wohngemeinschaft wie Margarita Grigoryan. Sie möchte weiter zur Schule gehen, auch damit sie nicht im Rahmen einer Ausbildung drei Viertel der Vergütung abgeben muss. „75 Prozent abgeben, das will keiner“, sagt sie. Derzeit mache sie ein Langzeitpraktikum auf einem Pferdehof. Eigentlich stünde ihr dort ein Lohn von 450 Euro im Monat zu. Auf ihren Lohn verzichtet sie. „Das sehe ich nicht ein“, sagt sie über die hohe Abgabe, die auf eine Lohnzahlung fällig wäre. „Es ist sehr demotivierend. Man wird ausgebremst“, findet die 16-Jährige. Dass die Beiträge der Jugendlichen in bar eingesammelt werden, bestätigt die zuständige Jugendhilfe Neuhausen. „Dies hängt damit zusammen, dass wir Taschengelder oder Kleidergelder im Moment ebenso noch bar auszahlen“, erklärt der Leiter der Einrichtung, Siegfried Stark, die spezielle Art der Geldübergabe von mehreren hundert Euro jeden Monat.

Die Kinder- und Jugendhilfe Neuhausen ist von der Regelung nicht begeistert

Dass die Einrichtung im Auftrag der Jugendämter überhaupt Geld von den Heranwachsenden einziehen muss, bedauert die Kinder- und Jugendhilfe Neuhausen. Die derzeitige Regelung diene nicht dazu, junge Menschen fürs Arbeiten zu motivieren. Ferner seien die Heranwachsenden durch die momentane Gesetzeslage mit dem Erreichen der Volljährigkeit ohne ein finanzielles Polster für einen Führerschein oder den Einzug in eine Mietwohnung. „Die jungen Menschen haben unsere absolute moralische Unterstützung“, sagt Siegfried Stark.