Wenn eigenverschuldet Termine im Jobcenter verpasst werden, soll dem Leistungsempfänger künftig der vollständige Regelsatz entzogen werden. Foto: Oliver Berg/dpa

Der Bundesvorsitzende der Jobcenter-Personalräte, Moritz Duncker, sieht in der neuen Grundsicherung eine klare Verschärfung des Bürgergelds – hegt aber Zweifel an der Realisierung.

Der Gesetzentwurf der neuen Grundsicherung steht. Mit der Reform des Bürgergelds droht den Leistungsempfängern mehr Druck im Jobcenter, etwa bei Terminversäumnissen. Die Jobcenter-Vermittler haben eine eigene Sicht auf die Praxis.

 

Herr Duncker, aus Bürgergeld wird die neue Grundsicherung – wie groß ist die Unruhe bei den Jobcenter-Vermittlern?

Das schlägt bei uns, ehrlich gesagt, noch keine sehr große Wellen. Wir wissen ja seit Längerem, was auf uns zukommt. Nach und nach sickert aufgrund des Referentenentwurfs aber die Erkenntnis durch, dass wir mit einem erheblichen zusätzlichen Verfahrens- und Prüfaufwand konfrontiert sein werden.

Handelt es sich bei der Reform um eine Rolle rückwärts in Richtung Hartz IV?

Im Grunde schon. Wobei die Rolle rückwärts schon vor dem Regierungswechsel eingeleitet wurde. Die 100-Prozent-Sanktionen hatte die Ampel schon wieder eingeführt, genauso wie sie den Bürgergeld-Bonus eingestampft hatte. Vor allem hat sie über den Jobturbo, mit dem unsere ganzen Personalressourcen auf die Geflüchteten, insbesondere aus der Ukraine, ausgerichtet wurden, ...

... um sie schneller einzugliedern...

... den Vermittlungsvorrang wieder eingeführt; danach steht die Arbeitsaufnahme vor der Gewährung von Leistungen und einer nachhaltigen, qualifizierten Integration. Wobei es natürlich einen Unterschied macht, ob der Vermittlungsvorrang rechtlich oder nur faktisch eingeführt wird. Wo Qualifizierung und Weiterbildung für die dauerhafte Integration vielversprechender ist, gerade bei Menschen unter 30, soll der Vermittlungsvorrang wieder aufgeweicht werden.

Moritz Duncker – das Sprachrohr der Jobcenter-Beschäftigten. Foto: privat

Also geht es nicht nur um eine neue Etikettierung zum Grundsicherungsgeld?

Was tatsächlich neu ist, ist der vorgesehene Leistungsentzug in Bezug auf Terminversäumnisse. Ferner die Abschaffung der Karenzzeit, sofern ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, und die Abschaffung der Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft – aber auch nur, so lange unverhältnismäßig hohe Kosten der Unterkünfte vorliegen. Mit dem Bürgergeld hatte man auf mildere Mittel, auf Kooperation und Qualifizierung, Wert gelegt – einen kundenfreundlicheren Rahmen geschaffen, wenn man so will.

Und jetzt?

Jetzt schlägt das Pendel in die andere Richtung aus, wo man mit einem repressiveren Ansatz und mehr Druckmitteln versucht, mehr Leistungsberechtigte in Arbeit zu bringen. Ob ich einen unverbindlichen Kooperationsplan vereinbare oder diesen von vornherein klar mit Rechten und Pflichten untermauere, um dann bei Verstößen die Pflichtverletzungen auch zu sanktionieren – das macht einen Unterschied aus. Insgesamt ist definitiv eine Verschärfung geplant.

Wie viel Geld sich damit einsparen lässt, ist umstritten – was meinen Sie?

All die Maßnahmen sollen, so heißt es, Einsparungen in Milliardenhöhe bringen. Da fehlt mir die Fantasie, wie das auf diese Weise gelingen soll. Ich sehe nicht, wie man damit nennenswerte Summen einsparen kann. Das eigentliche Problem sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Frage ist: Inwieweit habe ich da über die Arbeitsmarktpolitik vernünftige Hebel? Die Chance, eine Arbeit aufzunehmen ist statistisch betrachtet so gering wie zu Pandemie-Zeiten – oder noch ein bisschen darunter. Aus meiner Sicht wird es oft unterschätzt, wie groß die Diskrepanzen zwischen der Klientel in der Arbeitslosenversicherung, wo es die Arbeitsagenturen im Wesentlichen mit marktnahen Kunden zu tun haben, und bei uns sind. In der Grundsicherung läuft es ganz anders.

Inwiefern?

Großteils machen wir schlicht Sozialarbeit und Fallmanagement – keine Vermittlungstätigkeit im engeren Sinne. Natürlich gibt es auch bei uns bis zu einem gewissen Grad marktnahe Kunden, die man schnell vermitteln kann. Auch bei uns gibt es eine gewisse Durchgängigkeit von Leistungsempfängern. Aber im Großen und Ganzen wird falsch eingeschätzt, was wir alles leisten müssen, um diese Menschen in die Lage zu versetzen, der geregelten Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Mehr als die Hälfte der Jobcenter-Beschäftigten wünschen sich laut einer Umfrage der IAB-Forscher hohe Kürzungsmöglichkeiten – und Sie?

Grundsätzlich wurden die Sanktionen mit der Bürgergeldreform nicht abgeschafft, sondern extrem heruntergefahren und auf 30 Prozent gedeckelt – gemessen an der Regelung davor wurden sie damals sogar erst wieder eingeführt. Die Umfrage deutet darauf hin, dass man sich tatsächlich mit Mehrheit frühere und schärfere Sanktionen wünscht; die im Prinzip schon bestehenden 100-Prozent-Sanktionen werden als eher sinnvoll angesehen. Ich mache da ein Fragezeichen, weil diese Maßnahme von den formalen Anforderungen her kaum umsetzbar ist, und weil die Bundesagentur für Arbeit dazu stets sagt, dass sie eine absolute Ausnahme und in Zahlen kaum bezifferbar sei.

Wie oft kommt die hundertprozentige Sanktionierung aus Ihrer Sicht vor?

Mir persönlich ist keine einzige Verhängung einer 100-Prozent-Sanktion konkret bekannt. Dennoch finden die Beschäftigten diese mehrheitlich eher sinnvoll, weil man wahrscheinlich von einer präventiven Wirkung ausgeht – also dass allein durch die theoretische Möglichkeit das Verhalten der Leistungsberechtigten geändert wird, auch wenn die 100-Prozent-Sanktion praktisch nicht angewandt und umgesetzt wird. Zumindest deuten auch erste Studien auf eine solche präventive Wirkung hin.

Warum ist sie so schwer anwendbar?

Das Bundesverfassungsgericht sagt: Die Sanktionen müssen verhältnismäßig sein – und mehr als 30-prozentige Kürzungen sind nicht verhältnismäßig, auch weil ihre positive Wirkung nicht erwiesen ist. Wenn ich also Sanktionen im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) II regeln will, darf ich eigentlich nicht darüber hinausgehen und muss noch darlegen, warum das verhältnismäßig ist. Der Sinn von Kürzungen besteht darin, das Verhalten zu ändern und die Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt einzugliedern – aber nicht darin, sie zu maßregeln und zu erziehen. Totalsanktionen haben daher so enge Grenzen, dass sie im Grunde nicht anwendbar sind. Was jetzt zusätzlich im Raum steht, ist ja der Totalentzug der Leistungen bei Meldeversäumnissen – wenn jemand mehrfach unentschuldigt nicht zu Terminen vorgesprochen hat. Das ist rechtlich eine andere Baustelle und gemessen am Verfassungsgerichtsurteil extrem heikel.

Gibt es nicht noch andere Wege?

Ganz anders sieht es aus bei den Mitwirkungsverfahren im SGB I. Die sind uralt und gelten für alle Sozialgesetzbücher. Da kann ich die Leistungsberechtigten dazu verpflichten, an der Klärung ihres Anspruchs mitzuwirken. Wenn jemand zum vierten oder fünften Mal nicht zum Termin erschienen ist, kann ich mit Fug und Recht annehmen, dass die Voraussetzungen nicht mehr stimmen – dass er etwa verzogen ist, vielleicht sogar ins Ausland. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung müsste ich ihm noch eine Erinnerung schicken und wenn er wieder nicht reagiert, könnte ich die Leistungen ganz entziehen. Ich weiß, dass viele Jobcenter das so machen. Es ist aus meiner Sicht der einzige verfahrenstechnisch praktikable und verfassungsrechtlich einigermaßen sichere Weg eines Totalentzugs.

Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit, sagte hohe Defizite voraus. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Bundesagentur für Arbeit erwartet für 2025 ein Defizit von 5,2 Milliarden Euro – und für 2026 von knapp vier Milliarden. Wie wirkt sich die Finanznot auf die Arbeit der Jobcenter aus?

Dieses Defizit bezieht sich auf den Beitragshaushalt der Arbeitslosenversicherung, nicht den steuerfinanzierten Haushalt des Bürgergelds. Nach dem Willen der Koalition sollen wir aber die Kontaktdichte weiter steigern und auch Langzeitleistungsbezieher öfter einladen. Da wurden uns schon von der Zentrale in Nürnberg und den Regionaldirektionen der Bundesagentur Quoten vorgeben, obwohl dies gar nicht in deren Kompetenz liegt. Ich habe nichts dagegen, Leute öfter einzuladen. Das Problem ist, dass wir die personellen Ressourcen gar nicht haben.

Warum nicht?

Die Ist-Ausgaben im Verwaltungskostentitel der Jobcenter, wo unsere Personalkosten enthalten sind, betrugen voriges Jahr rund 6,54 Milliarden Euro. 2025 und 2026 ist dieser Etat nur noch mit 5,25 Milliarden ausgestattet. Gleichzeitig fallen sonstige Kostensteigerungen an. Aufgrund der Haushaltssituation wird momentan eher Personal abgebaut. So sollen wir künftig mit weniger Beschäftigten noch mehr Beratung machen. Das geht nicht auf und ärgert mich sehr, weil das dann wieder auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.

Sprachrohr der Jobcenter-Beschäftigten

Bundesvorsitzender
 Der gebürtige Tübinger Moritz Duncker (47) ist seit Juni 2021 Bundesvorsitzender der Jobcenter-Personalräte. Ein Kernanliegen der Vereinigung ist die ausreichende Finanzausstattung der Jobcenter.

Leistungsfachmann
Nach dem Studium der Staatswissenschaften in Erfurt und Beloit (US-Staat Wisconsin) begann er im Mai 2006 im Jobcenter Landkreis Reutlingen als Sachbearbeiter Leistungsgewährung. Seit April 2011 ist er Personalratsvorsitzender.