Das Böblinger Schöffengericht verurteilt einen 32-Jährigen unter anderem wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung. Foto: dpa

Mutter und Tochter haben im August dieses Jahres in ihrem Haus einen Unbekannten überrascht. Den einschlägig vorbestraften Mann verurteilte das Böblinger Schöffengericht nun zu einer dreijährigen Strafe.

Jettingen - Vier Wochen etwa war ein 32-Jähriger wieder auf freiem Fuß, als er im vergangenen August am helllichten Tag zusammen einem Komplizen in ein Haus in Jettingen eindrang. Er stopfte sich die Taschen seiner Hose mit Modeschmuck und Smartphones voll. Plötzlich stand er einer jungen Frau gegenüber, die ihre Mutter zu Hilfe rief. Die Frauen stellten sich ihm in den Weg. Vor allem die Mutter steckte dafür Faustschläge und Fußtritte ein. Das Böblinger Schöffengericht hat den 32-Jährigen deshalb am Mittwoch zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Auch wenn sich der 32-Jährige an Details angeblich nicht erinnern kann, den räuberischen Diebstahl am 10. August dieses Jahres gestand er. Mit drei Komplizen sei er am Nachmittag von Tübingen nach Jettingen gefahren, ließ er seinen Verteidiger erklären. Der Fahrer habe das Haus ausgekundschaftet. Die Tür stand offen zum Lüften – eine günstige Gelegenheit für den 32-Jährigen und einen seiner Komplizen. Er habe im ersten Stock nach Wertvollem gesucht. Die Hosentaschen voller Modeschmuck und Smartphones traf er auf eine der Töchter der Hausbesitzerin, die sich hingelegt hatte. Sie sei aus dem Bett gesprungen, berichtete die 23-Jährige. Der Fremde behauptete, ihm sei kalt, auch habe er ihr einen Zettel gezeigt, mit dem er um Hilfe für sich und seine Familie bat.

32-Jähriger schlägt auf Hausbesitzerin ein

Die junge Frau rief ihre resolute Mutter zu Hilfe – in einem Ton, in dem sie bislang noch nie mit ihr gesprochen habe, sagte die 56-Jährige, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat. Sie wollte den Eindringling nicht so einfach ziehen lassen und versuchte, ihn festzuhalten. Dabei zerriss sie eine seiner Hosentaschen und ein Teil der Beute fiel auf den Boden. Der 32-Jährige aber wehrte sich im wahrsten Sinne des Wortes mit Händen und Füßen dagegen, dass ihm Mutter und Tochter den Fluchtweg versperrten. Sie verfolgten ihn bis in den Garten. Das bezahlte vor allem die 56-Jährige mit Schürfwunden, Prellungen und Hämatomen am ganzen Körper. Ein Nachbar, der als Zeuge geladen war, hatte gesehen, wie der 32-Jährige auf die am Boden liegende Frau eintrat.

Zwar gelang dem 32-Jährigen die Flucht, doch konnte ihn die Polizei kurze Zeit später festnehmen. Das ließ er noch mit sich geschehen. Als Beamte ihn schließlich in eine Zelle bringen wollten, wehrte er sich heftig dagegen und beleidigte die Polizisten. Von seinen Komplizen fehlt bis jetzt jede Spur. Der 32-Jährige nannte den Ermittlern Namen. Wo allerdings die 7000 Euro Bargeld – in der Familie stand eine Hochzeit bevor – und der Goldschmuck, deren Wert die Hausbesitzerin auf 26 000 Euro schätzte, abgeblieben sind, konnte der Angeklagte nicht erklären.

Der Angeklagte soll Schmerzensgeld zahlen

Der 32-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Fünf Einträge weist sein Vorstrafenregister bereits auf – unter anderem wegen Diebstählen und Wohnungseinbruch. Dafür saß der gelernte Berufsfahrer, dessen Frau und die beiden Töchter in seinem Heimatland Rumänien leben, auch bereits in Haft. Erst Mitte Juli war er aus dem Gefängnis entlassen worden, um kurze Zeit darauf, wieder rückfällig zu werden.

„Die Rechtsordnung ist ihm völlig egal“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer über den Angeklagten, der sich seit drei Jahren in Deutschland aufhält, „er ist hier, einzig um Straftaten zu begehen“. Die Gewaltbereitschaft, die der Angeklagte in Jettingen gezeigt habe, „übersteigt das Normalmaß eines räuberischen Diebstahls bei weitem“, betonte der Staatsanwalt, der eine dreijährige Haftstrafe wegen räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung forderte.

Der Vorsitzende Richter Werner Kömpf verurteilte den 32-Jährigen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe – und der Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2800 Euro an die 56-Jährige. Was sie in ihren eigenen vier Wänden erlebt habe, „ist der Albtraum eines jeden Hausbesitzers“, sagte Kömpf. Die Tat sei gravierend, deshalb müsse ein deutliches Zeichen gesetzt werden.