Die Abgeordneten im Plenarsaal des Landtags. Foto: dpa

Der Jahreswechsel bringt den Baden-Württembergern eine Reihe wichtiger Änderungen. Manche der neuen Regeln gelten bundesweit, einige betreffen nur den Südwesten. Die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht.

Stuttgart - Im neuen Jahr ändert sich manches für die Baden-Württemberger. Die Krankenversicherung wird zum Beispiel in vielen Fällen teurer. Eine Auswahl:

Krankenkassen: Auf Arbeitnehmer kommen 2016 höhere Kassenbeiträge zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine schultern müssen, steigt um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Die einzelnen Kassen legen den Zusatzbeitrag selbst fest. Der Beitragssatz der Techniker Krankenkasse (TK) steigt beispielsweise um 0,2 Punkte auf 15,6 Prozent.

Zweckentfremdungsverbot: In Stuttgart tritt zum 1. Januar eine Satzung zum sogenannten Zweckentfremdungsverbot in Kraft. Die Landeshauptstadt will Hausbesitzer künftig zwingen, grundlos leerstehende Wohnungen zu vermieten. Notfalls kann auch ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro fällig werden. Stuttgart verspricht sich, aus einem Leerstand von bis zu 3100 Wohnungen „mehrere hundert“ wieder in den freien Markt zu bringen.

Feinstaub: Zur Warnung vor gefährlichem Feinstaub kann die Stadt Stuttgart vom 11. Januar an Alarm auslösen: Die Bürger sind dann an zwei Tagen hintereinander insbesondere dazu aufgerufen, weniger Auto zu fahren. In Stuttgart werden EU-Grenzwerte für den gesundheitsschädlichen Feinstaub seit Jahren weit überschritten. Deshalb laufen gegen Deutschland EU-Vertragsverletzungsverfahren. Die Landeshauptstadt will versuchen, den Wert bis 2018 mit freiwilligem Autoverzicht zu reduzieren.

Nahverkehr: Bus- und Bahnfahrer in der Region Stuttgart müssen durchschnittlich 2,5 Prozent mehr zahlen. Als Hauptgrund nennt der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) gestiegene Lohnkosten für die Beschäftigten. Auch die Kosten für Instandhaltung und Neubeschaffung der Fahrzeuge seien gestiegen. In der Universitätsstadt Tübingen und ihren Nachbarregionen hebt der Verkehrsverbund Naldo zum 1. Januar die Preise im Durchschnitt ebenfalls um 2,5 Prozent an. Die Preise im Donau-Iller-Nahverkehrsverbund steigen 2016 im Durchschnitt um 2,8 Prozent.

Weiterbildung: Der Anspruch auf Bildungszeit für Arbeitnehmer gilt in Baden-Württemberg ab dem neuen Jahr auch für Weiterbildungen im Ehrenamt. Dann tritt eine Rechtsverordnung in Kraft, mit der das Bildungszeitgesetz um Qualifizierungen im Ehrenamt ergänzt wird.

Informationsfreiheitsgesetz: Bürger kommen künftig leichter an Informationen von Behörden. Besonders sensible Bereiche - etwa Gerichte, der Verfassungsschutz oder Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden - werden aber von dem neuen Auskunftsrecht ausgenommen.