Einst diente die Halle als Kuhstall, momentan ist nur Stroh drin: der umstrittene Besitz am Schönbuchrand Foto: factum/Granville

Seit zehn Jahren kämpft der Landwirt Markus Theil um ein Projekt in einem Landschaftsschutzgebiet am Schönbuchrand – gegen die Kommune, das Landratsamt und das Land. Im aktuellen Verfahren hat er seine Klage fallen gelassen.

Weil im Schönbuch - Die Beratung dauert eine halbe Stunde, dann erklärt der Anwalt: „Mein Mandant nimmt die Klage zurück.“ Damit ist am Donnerstag der Prozess um eine Straßenfarm in Weil im Schönbuch nach zehn Jahren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht zu Ende gegangen. Im November 2005 hatte sich der Gemeinderat erstmals mit dem Vorhaben von Markus Theil beschäftigt: Der Landwirt wollte in einem Landschafts- und Vogelschutzgebiet am Schönbuchrand eine Straußenfarm aufbauen und dazu eine Reihe von Gebäuden erstellen. Das Verfahren zog sich über mehrere Instanzen und Behörden. Bei einem Ortstermin im Rathaus von Weil im Schönbuch hatte ihm der Richter nun deutlich gemacht, dass die Klage aussichtslos ist.

Der Hof besteht bisher nur aus einer Halle

Für die Straußenfarm hätte Markus Theil viel Geld investiert. Vor zehn Jahren hat er einem Bauer, der dort eine Milchkuhhaltung betrieb, den Hof abgekauft. Er besteht bislang nur aus einer Halle, die als Stall genutzt wurde, sowie sechs Pferdeboxen in Systembauweise. Nach eigenen Angaben besitzt der 46-Jährige dort eine Fläche von 11,5 Hektar. Er wollte ein zweistöckiges Wohnhaus mit Doppelgarage, einen neuen Stall, eine Siloanlage und Weideunterstände bauen. An den Tieren störten sich die Gemeinderäte und der Bürgermeister Wolfgang Lahl nicht, sondern vor allem am Umfang des Wohnhauses. In der Sitzung kamen Zweifel auf, ob überhaupt ein landwirtschaftlicher Betrieb geplant war. Das Grundstück liegt im Gewann Dörschach, „einem der schönsten Flecken Erde in Weil im Schönbuch“, erklärte Wolfgang Lahl einmal.

Die Bauvoranfrage wurde deshalb abgelehnt. Markus Theil zog vor das Verwaltungsgericht – und bekam Recht. In dem Urteil hatte die Straußenfarm den Status eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebs bekommen. Das daraufhin folgende Baugesuch lehnte der Gemeinderat aber erneut ab, doch das Landratsamt genehmigte die Pläne. Dagegen klagte Weil im Schönbuch und bekam Recht, weil die Kreisbehörde die Planungshoheit der Gemeinde verletzt hatte. Das Landratsamt war wegen der Entscheidung auch gar nicht traurig, es hielt sich nur zur Genehmigung verpflichtet. Im jetzigen Verfahren saß das Land auf der Anklagebank, vertreten durch das Landratsamt. Markus Theils Ziel war es, dass der aufgehobene Antrag zur Errichtung der Straußenfarm erteilt werden sollte.

Der Betrieb ist nicht privilegiert

Das Verwaltungsgericht teilte allerdings die Ansicht der Kommune. „Man darf nicht davon ausgehen, dass der Kläger als Vollerwerbslandwirt tätig ist“, erklärt der Richter. Für seinen Betrieb hat der Kläger mittlerweile nur eine Zulassung für ein Straußentrio, ursprünglich wollte er sich elf Tiere zulegen. Laut dem europäischen Tierschutzrecht konnte er nicht genug Fläche dafür vorweisen, erläutert Thomas Wagner, der Amtsleiter für die Abteilung Bauen und Gewerbe vom Landratsamt. „Auf die Frage, wie viele Vögel es sind, kommt es nicht an“, meint zwar der Anwalt des Klägers. Dass das Landratsamt nachträglich erkannt habe, dass es zu viele seien, könne in dem Verfahren keine Rolle spielen, befindet er. Für das Verwaltungsgericht verliert der Betrieb damit jedoch seine privilegierte Position – und somit auch das Recht in einem Landschaftsschutzgebiet zu bauen, weil es sich nur um „ein sonstiges Vorhaben“ handelt.

„Wir sind zufrieden“, bilanziert Wolfgang Lahl nach dem Verfahren. Die Gemeinde sei nach wie vor der Meinung, dass das Bauvorhaben nicht rechtmäßig sei. „Ich werde mit meinem Anwalt besprechen, wie ich weiter vorgehe“, sagt Markus Theil. Der Rückzug muss nicht bedeuten, dass er sein Vorhaben im Gewann Dörschach ganz aufgegeben hat. Möglich wäre zum Beispiel, einen veränderten Bauantrag bei der Kommune einzureichen. Zeitweilig hat er auf dem Hof auch Kühe gehalten. Charolais-Rinder besitze er momentan, hat er vor Gericht berichtet, die Tiere seien zur Pension in den Niederlanden.