Der 21-Jährige war in Stuttgart zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Nach den Eltern eines der beiden Opfer will auch die Verteidigung des Rasers juristisch gegen das Urteil im Stuttgarter Jaguar-Prozess vorgehen. Das teilte der Anwalt des 21-Jährigen an diesem Freitag mit.

Stuttgart - Nach den Eltern eines der beiden Opfer will auch die Verteidigung des Stuttgarter Rasers gegen das Urteil im Prozess um einen tödlichen Unfall vorgehen. „Wir legen Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein“, sagte der Anwalt des 21-Jährigen, Markus Bessler, am Freitag auf Anfrage.

Zuvor hatten dies schon die Eltern der getöteten 22-Jährigen als Nebenkläger angekündigt. Die Staatsanwaltschaft legt laut ihrem Sprecher Heiner Römhild keine Rechtsmittel ein: „Wir haben die Urteilsbegründung geprüft, wonach der bedingte Tötungsvorsatz aus tatsächlichen Gründen nicht angenommen werden kann, und sehen keinen Anlass, Revision einzulegen.“ Nun wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. 

Ursprünglich wegen Mordes angeklagt

Das Stuttgarter Landgericht hatte den 21 Jahre alten Angeklagten am Freitag der vergangenen Woche zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen werden. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes. Im Prozess hatte Bessler wegen fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren für seinen Mandanten gefordert.

Der 21-Jährige hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau und ihr 25-jähriger Freund aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.