Erneut Ziel von Angriffen: Susanne Jakubowski vom Vorstand der jüdischen Gemeinde bei der Gedenkfeier zur Reichspogromnacht in der Stuttgarter Synagoge. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Konflikt ist alt, erreicht nun aber eine neue Eskalationsstufe: Martin Widerker, der vor Jahren Mitglied im Vorstand der jüdischen Gemeinde Württemberg war, wirft der heutigen Führung Untreue vor. Die lässt das nicht auf sich sitzen und stellt Strafanzeige wegen Verleumdung.

Stuttgart - Der seit vielen Jahren immer wieder aufflammende Machtkampf in der Israelitischen Religionsgemeinschaft Würtemberg (IRGW) hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Ausgelöst hat diese Entwicklung der schon vor einigen Jahren aus der Repräsentanz abgewählte Martin Widerker. Anfang November, zwei Wochen vor der für diesen Sonntag angesetzten Neuwahl der Interessenvertretung der IRGW, hat der Stuttgarter Unternehmer in einem Schreiben an eine große Zahl von Gemeindemitgliedern dem jetzigen Vorstand schwerwiegende Verfehlungen vorgeworfen.

 

In dem Brief berichtet Widerker über die Ergebnisse einer „Prüfung“ der Gemeindefinanzen, die er, obwohl dies sein Recht als ehemaliges Mitglied der Repräsentanz sei, erst vor dem Schiedsgericht des Zentralrats der Juden in Deutschland (ZdJ) habe durchsetzen müssen. Widerker äußert auch den Verdacht, dass ihm „bestimmte Rechnungen möglicherweise auf Anweisung des Vorstands nicht vorgelegt werden sollten“. Manche Unterlagen habe er jedenfalls erst nach einer Reklamation erhalten.

Streng Orthodoxe gegen eher Liberale

Im Zentrum des Angriffs steht einmal mehr Susanne Jakubowski, mit ihr aber auch der gesamte dreiköpfige Vorstand der Repräsentanz. Die an der liberal-egalitären Richtung im Judentum orientierte Jakubowski sieht sich seit Jahren Attacken ausgesetzt. Diese wurden unter anderem von dem streng orthodoxen ehemaligen Landesrabbiner Natanel Wurmser geführt. Der im August in den Ruhestand verabschiedete Wurmser und die Gruppe um Widerker hatten vor einigen Jahren versucht, Jakubowski – deren Vater, nicht deren Mutter jüdischer Herkunft ist – über die Orthodoxe Rabbinerkonferenz das Jüdischsein abzusprechen. Die Allgemeine Rabbinerkonferenz aber gab der Angegriffenen Recht.

Nun wirft Widerker dem gesamten Vorstand der jüdischen Gemeinde vor, dieser habe in der „privaten Giur/Übertritt-Angelegenheit“ von Susanne Jakubowski sowohl Anwaltskosten als auch Reiseausgaben aus der Kasse der IRGW bezahlt, welche „von dieser persönlich zu tragen gewesen wären“. Widerker, der Jahrzehnte der Repräsentanz und in den Jahren 2006 bis 2009 auch deren Vorstand angehörte, betont, er wolle dies alles den Gemeindemitgliedern „vor dieser wichtigen Wahl nicht vorenthalten“.

Verstoß gegen den Datenschutz?

Der so massiv attackierte Vorstand der Repräsentanz hat gut eine Woche später auf die justiziablen Vorwürfe reagiert. Sprecherin Barbara Traub, Michael Kashi und Susanne Jakubowski haben per Anwalt Strafanzeige gegen Martin Widerker gestellt wegen „Verleumdung, falscher Verdächtigung, Beleidigung und unberechtigter Verarbeitung von personenbezogenen Daten“. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Strafanzeige.

Nicht nur, dass sich Widerker vor seiner Einsichtnahme in die Gemeindeunterlagen schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet hatte. Nun habe er Informationen „sowohl an Gemeindemitglieder als auch an Vertreter der Politik und die Presse versandt“, schreibt der Anwalt. Die Versendung an eine große Zahl von Gemeindemitgliedern sei überdies „ohne Rechtsgrundlage im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen“ erfolgt. Auf Anfrage bestätigte Widerker, er habe das Schreiben an „die mir bekannten Adressen“ geschickt. Diese hat er vermutlich noch aus seiner Zeit als Mitglied der Repräsentanz.

Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft

Triebfeder für Widerkers Handeln, so der Text der Anzeige, sei „die Einflussnahme auf die freie Willensbildung der Wahlberechtigten“, um so „den Ablauf der Wahlen zu manipulieren“. Für dieses Ziel würden „Tatsachen verdreht und absichtlich Unwahrheiten vorgetragen“. So sei dem Unternehmer keineswegs das Einsichtsrecht in die Buchhaltung verwehrt worden. Widerker habe aber „völlig überzogene Forderungen gestellt“ und unter anderem mit Anwalt und Wirtschaftsprüfer kommen und eine unbegrenzte Zahl von Kopien erstellen wollen. Das Schiedsgericht des ZdJ habe „die Extra-Wünsche des Herrn Widerker zurückgewiesen“. Es treffe auch nicht zu, so der Anwalt, dass Rechnungen verschwunden seien. Besagte Schriftstücke seien aus Gründen der buchhalterischen Abgrenzung in einen Zeitraum verlagert worden, in den Widerker keine Einsicht habe nehmen können.

Der Vorstand der Gemeinde erklärt, dass „sämtliche Behauptungen“ Widerkers schon Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen vor dem Schiedsgericht des ZdJ gewesen seien. Dort sei dieser „mit seinen falschen Anschuldigungen gegen den amtierenden Vorstand regelmäßig gescheitert“. Dennoch versuche Widerker weiter, dem Vorstand mit „wissentlich unwahren Behauptungen zu schaden“. Dazu zähle auch die Unterstellung, „die IRGW hätte ‚private Klagen’ von Frau Jakubowski finanziert“. Martin Widerker verschweige „wohl wissentlich, dass es sich bei den in Rede stehenden und von ihm verursachten Verfahren um Angelegenheiten handelt, die Frau Jakubowski in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied der IRGW betrafen. Widerker verdächtige den Vorstand „wider besseres Wissen öffentlich der Untreue“. Abschließend wird die Staatsanwaltschaft „gebeten, das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Widerker einzuleiten“.

Wahl wird verschoben

Im Zusammenhang mit dem Konflikt steht auch die Entscheidung, die für diesen Sonntag, 18. November, angesetzte Neuwahl der Repräsentanz zu verschieben. In einem Schreiben an die Mitglieder der IRGW erklären die Wahlvorstände, man habe sich zu dem Schritt entschlossen, weil ein Großteil der 22 Kandidatinnen und Kandidaten seit geraumer Zeit teils mehrfach die Sorge geäußert hätten, dass die auf der Grundlage der Satzung von 1985 zu vollziehende Wahl keine ausreichende Sicherheit biete vor einer „Manipulation insbesondere der Stimmabgabe durch Briefwahl“.

Dazu muss man wissen, dass das Schiedsgericht des Zentralrats auf Betreiben von Martin Widerker erst im November 2017 die neue Satzung der IRGW aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen für nichtig erklärt hat. Deshalb der vorgezogene Wahltermin, deshalb auch muss wieder nach der Satzung von 1985 gewählt werden. Die neue Satzung freilich enthält anders als die alte eine heute übliche Vorkehrung gegen Manipulationen der Briefwahl, indem die Wähler jeweils eine Erklärung unterzeichnen, dass sie den Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben.

Urnengang erst im Februar 2019

Die Sorge, dass es zu Manipulationen oder doch zu einer Wahlanfechtung aufgrund des Mangels kommen könnte, ist begründet. Nach der Wahl 2012 war dies der Fall. Damals hieß es, einige Gemeindemitglieder hätten behauptet, sie hätten den äußeren Umschlag des Wahlbriefs, auf den man seinen Namen schreiben muss, nicht selbst ausgefüllt. Beschwerdeführer vor dem ZdJ-Schiedsgericht war einmal mehr: Martin Widerker. Allerdings hatte er wieder keinen Erfolg. Er sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen, befand das Gericht, habe die Behauptungen nur „ins Blaue“ gemacht.

Als neuer Termin für die Wahl der IRGW- Repräsentanz ist der Sonntag, 10. Februar 2019, anberaumt. Die IRGW hat derzeit rund 2800 Mitglieder, rund 1500 in Stuttgart, etwa 75 Prozent leben im Einzugsgebiet der S-Bahn um Stuttgart.