Bald ist die Quarantäne nur noch freiwillig. Foto: VirtualShutter / shutterstock.com

Baden-Württemberg hat am 11.11.2022 verkündet, gemeinsam mit Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein die Quarantäne abzuschaffen. Was von nun an gilt, lesen Sie im Artikel.

Wann wird die Quarantäne abgeschafft?

Baden-Württemberg hat beschlossen, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen abzuschaffen. An ihre Stelle treten Eigenverantwortung und verpflichtende Schutzmaßnahmen im Umgang mit anderen. Die neuen Quarantäneregel gelten seit dem 16.11.2022.

Wie sehen die Regeln genau aus?

Die neuen Quarantäneregeln für positiv Getestete, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Die Isolationspflicht für positiv getestete Personen wird aufgehoben. Egal, ob mit PCR-Test oder Schnelltest getestet wurde. Grundsätzlich sollen kranke Personen jedoch eigenverantwortlich zu Hause bleiben, um andere nicht anzustecken.

Statt der Quarantänepflicht gibt es für positiv Getestete verpflichtende Schutzmaßnahmen geben. Diese gelten für 5 Tage nach dem Erstnachweis des Erregers.

Die verpflichtenden Schutzmaßnahmen für positiv Getestete umfassen:
 

  • Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder, die bereits eingeschult sind; Ausnahme im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Betretungsverbot für Besucher von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.
  • Tätigkeitsverbot für in medizinisch oder pflegerischen Einrichtungen tätige Personen.
  • Tätigkeits- und Betretungsverbot für in Massenunterkünften (z.B. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) tätige Personen sowie Besucher.