Blick auf die Berliner Stadtautobahn A100 in Höhe der Ausfahrt Alboinstraße. Hier steht ein Fahrzeug auf der Fahrbahn. Foto: dpa/Tino Schöning

Der mutmaßliche Angreifer aus Berlin war 2017 mit einem Asylantrag in Deutschland gescheitert – wurde in Folge aber nicht abgeschoben. Das sorgt für Kritik. Der Innensenator wehrt sich dagegen.

Berlin - Nach dem islamistischen Angriff auf der Berliner Stadtautobahn hat Innensenator Andreas Geisel die Duldung des Täters in Deutschland mit den Regeln des Rechtsstaates begründet. Der 30-jährige Iraker sei nach Ablehnung seines Asylantrages 2017 nicht abgeschoben worden, weil Deutschland seit Jahren keine Menschen in das Bürgerkriegsland zurückschicke, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus.

Es gebe zwar Ausnahmen, etwa bei Menschen, die schwerste Straftaten begangen haben. Die vor dem Anschlag vorliegenden Erkenntnisse über den 30-Jährigen seien dafür indes nicht ausreichend gewesen.

Der Angreifer kam 2016 nach Deutschland

Geisel zufolge kam der Iraker 2016 über Finnland nach Deutschland. Strafrechtlich sei er wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Erscheinung getreten. „Der Staatsschutz hat ihn zwar als einen Bekannten eines Gefährders hier in Berlin registriert“, so der Senator weiter. Sie hätten gemeinsam in einem Wohnheim gelebt. Das sei aber „schon eine ganze Weile her“.

„Wir handeln rechtsstaatlich und haben das auch in diesem Fall getan“, versicherte Geisel. „Ich bedauere zutiefst, dass es zu diesem Gewaltakt gekommen ist.“ Hätte die Polizei das verhindern können, dann hätte sie das auch getan, zeigte sich der Senator überzeugt.

Der Iraker hatte am Dienstag auf der Stadtautobahn laut Staatsanwaltschaft gezielt Fahrzeuge angegriffen und gerammt. Er machte demnach Jagd auf Motorräder. Sechs Menschen wurden verletzt, drei davon schwer. Gegen den Angreifer wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Er wurde zunächst in der Psychiatrie untergebracht.