Terror in Syrien soll in Deutschland gesühnt werden. Foto: dpa

Wer in Syrien Terror verbreitet hat, gehört vor Gericht – auch hier, kommentiert Politik-Redakteur Christian Gottschalk.

Stuttgart - - Lohnt sich dieser Aufwand? Ist es wirklich notwendig, Dutzende, wenn nicht Hunderte von IS-Kämpfern mit deutschem Pass nach Hause zu holen, um ihnen hier den Prozess zu machen? Haben die Gerichte nicht Besseres zu tun, als dieser Forderung des US-Präsidenten zu entsprechen? Ja, aber trotzdem muss ihnen dieses Verfahren zusätzlich auferlegt werden. Deutsche Staatsbürger müssen für schwerste Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Das alles hat nichts mit Donald Trump zu tun. Unverschämt in Art und Ton hat der US-Präsident nur herausgepoltert, worüber sich deutsche Juristen schon länger den Kopf zermartern. Denn ganz so einfach ist es nicht.

In Syrien wird kein recht gesprochen

Wer Verbrechen begeht, muss verurteilt werden. Das sollte internationaler Standard sein. In Syrien wird jedoch, darauf hat die Internationale Gemeinschaft hingewiesen, kein Recht gesprochen, das diesen Namen verdient. Verbrecher in den Ländern anzuklagen, deren Staatsbürgerschaft sie besitzen, ist ein überlegenswerter Weg, auch wenn der steinig ist. Es braucht einen dringenden Tatverdacht – der kann im Einzelfall schwierig zu beweisen sein. Und einen Haftgrund – sonst können Rückkehrer nicht umgehend festgesetzt werden. Enttäuschungen sind da programmiert, und die juristische Feinarbeit hat noch gar nicht begonnen. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen Regeln aufgestellt, wann etwa eine deutsche IS-Kämpferin auch als Mitglied in einer Terrororganisation zu sehen ist. Viele andere Fragen sind noch offen.

Doch was sind die Alternativen? Syrische Gerichte walten lassen? Kaum vorstellbar. Die Taten ungesühnt lassen? Noch viel weniger vorstellbar. Ein zweites Guantanamo? Unvorstellbar. Der Justiz mehr Mittel für die anstehenden Arbeiten geben? Wünschenswert.

christian.gottschalk@stzn.de